Περιοχή: Βρέμη

L 20/80 - Umgang mit Opfern des Stalinismus

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Υποστηρικτικό 3 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

3 Υποστηρικτικό 3 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

Die Beseitigung der verwaltungsrechtlichen Unrechte und die Retraumatisierung der Opfer des Stalinismus durch Verwaltungsakte , müssen im Land ein Ende finden. 1. Der Präsident soll im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz verbindlich festlegen, wie mit den Opfern des ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit umgegangen werden soll. Insbesondere soll er erklären, dass die Grund- und Ehrenrechte der Opfer zu achten sind und neue Schäden durch Verwaltungsakte zu unterlassen sind. 2. Der Landtag soll das zuständige Ministerium entsprechend auffordern. 3. Punkte 1. und 2. sind umgehend umzusetzen. Begründung Geschätzt 250.000 Deutsche Bürger waren in politischen Gewahrsam in der ehemaligen DDR. Ein Teil der Opfer hat sich voller Vertrauen auf den Rechtsstaat verlassen und sich an die Versorgungsämter gewandt. Während die Anerkennung und Rehabilitation als politischer Häftling von den zuständigen Ämtern in den meisten Fällen reibungslos verlief, stockt bis heute die Anerkennung tatsächlich aller erlittenen unmittelbaren und auch der mittelbaren Folgen der Inhaftierung. So ist es übliche Praxis, einen nur geringen Teil der Haftfolgen, wenn auch oft erst nach externer Intervention, anzuerkennen. In den ersten fünf bis sieben Jahren war es übliche Praxis der Versorgungsämter, jeglichen Anspruch abzulehnen.Die Versorgungsämter erklärten den Opfern, dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhanges nicht gegeben ist und es an den notwendigen Beweisen für die Taten mangelt.Das wurde durch einen Aufruf der Bundesregierung an die Länder leicht gebessert. Leider ist es in diesem Zuge zu weiteren Unrechten gekommen. Entgegen der international und national durch renommierte Wissenschaftler festgestellter Haftfolgen, die bis in die heutige Zeit reichen, sind die Versorgungsämter nicht zum Einlenken bereit. Ehemalige Häftlinge erleiden häufig in Folge der Beschädigungen Erwerbsunfähigkeit und existenzielle Folgen. Die bisherigen Hilfen sind nicht ausreichend, um das Leid der Opfer zu mildern, und genügen in den meisten Fällen nicht einmal für eine normale Lebensführung.Leider ist Deutschland in seiner Geschichte zum Thema Wiedergutmachung bereits mit Schmach beschmutzt. Leider drängt sich die Meinung auf, dass die Länderverwaltungen den Weg der biologischen Lösung suchen. Anregungen für die Diskussion Es ist für die Bundesregierung und die Länderregierungen eine internationale Schande, wie sie erneut mit den opfern deutschen Gewaltherrschaft umgeht. Während sich die Landes- und Regierungsvertreter jedes Jahr öffentlich zur Solidarität mit den Opfern erklären, scheint nur internationaler Druck auf die Bundes- und Landesregierungen das Los der Opfer des Stalinismus zu bessern. Der Weg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine der möglichen Wege.

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Νέα

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 19 vom 28. Mai 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe-Nr.: L 20/80

    Gegenstand: Umgang mit Opfern des Stalinismus

    Begründung:
    Der Petent beschwert sich über eine unzureichende Anerkennung von Haftfolgen für Personen, die
    aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren. Insbesondere in den ersten fünf
    bis sieben Jahren nach der Maueröffnung sei es übliche Praxis der Versorgungsämter gewesen,
    Anträge Betroffener abzulehnen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs
    zwischen der Haft und den Haftbedingungen einerseits und den geltend... παρακάτω

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