Pet 1-16-12-9305-051217Lärmschutz an Schienenwegen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit es um die besondere Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der
Entwicklung des Eisenbahnkorridors Köln-Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe
geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird die rasche Verwirklichung von Lärmschutzprojekten durch bau-
und umwelttechnische Maßnahmen im Oberen Mittelrheintal gefordert, um die
Anwohner von den Lärmbelastungen durch den zunehmenden Güterschienenverkehr
zu entlasten.
Zur Begründung des Anliegens wird von den Petenten, einem Bürgernetzwerk, im
Wesentlichen angeführt, es sei weltweit kein Tal stärker vom Verkehr betroffen als das
Rheintal. Dieses werde durch 200.000 Schiffe und Güterzüge pro Jahr mit Lärm,
Erschütterungen, Feinstaub, CO2und Metallabrieb belastet. Besonders beeinträchtigt
werde das Obere Mittelrheintal. Dort werde der Lärm wie in einem Tunnel hundertfach
reflektiert und verstärkt. Für die Menschen sei es unerträglich geworden, dort zu leben.
Betroffene würden krank und zögen fort. Die Lärmbelastung habe sich im letzten
Jahrzehnt bereits vervierfacht. In den kommenden Jahren werde sie sich in Folge der
Entwicklung des Güterverkehrskorridors Rotterdam – Genua noch einmal verdoppeln.
Auch die Wirtschaft leide nachhaltig. Es fehle an Investitionen; tausende Arbeitsplätze
sowie eine nachhaltige Wertschöpfung im Tourismus und den nachgelagerten
Branchen gingen verloren, nachdem der Erholungswert nicht mehr vorhanden sei.
Dem Staat entgingen dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Der wirtschaftliche
Untergang des Rheintals sei abzusehen. Mit der Zunahme des Güterverkehrs im
letzten Jahrzehnt drohe das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal in Lärm und Schmutz
zu ersticken. Vertreter der UNESCO sprächen bereits von einem gefährdeten
Welterbestatus. Zum Schutz von Gesundheit, Wohneigentum und Volkswirtschaft
müssten sofort wirksame Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ergriffen werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 98 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss zu der Eingabe gemäß
§ 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages eingeholt. Dort wurde ein Antrag behandelt mit dem Titel
„Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vom Bahnlärm entlasten – Alternative
Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal“ (BT-Drs 17/6452; 17/11610). Das Plenum
behandelte den Antrag abschließend am 29. November 2012 (vgl. Plenarprotokoll
17/211, Tagesordnungspunkt 12).
Ferner macht der Petitionsausschuss auf die Antworten der Bundesregierung auf
Kleine Anfragen verschiedener Fraktionen in der 17. Wahlperiode (BT-Drs 17/1306;
17/12143; 17/7751) und Schriftliche Fragen (BT-Drs 17/4382 Nr. 23; 17/7312 Nr. 112,
113; 17/6712 Nr. 69; 17/10925 Nr. 73) aufmerksam. Überdies wurde eine Vielzahl von
Anträgen (BT-Drs 17/6452; 17/5036; 17/3659; 17/5461; 17/4689; 17/4856; 17/4861;
17/3659; 17/2488; 17/11652; 17/10780) zu diesem Thema in den Deutschen
Bundestag eingebracht. Das Plenum hat sich beispielsweise in seiner 62., 97., 105.,
120., 195., 211. und 217. Sitzung mit dem Problemkreis befasst.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
vorgetragenen Aspekte zusammengefasst wie folgt dar:
Nach Ansicht des Petitionsausschusses handelt es sich beim Schutz der Bevölkerung
vor Verkehrslärm um ein sehr wichtiges Anliegen. Der Ausschuss hat großes
Verständnis für den Wunsch nach Lärmschutzmaßnahmen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die große Bedeutung des Mittelrheintals als
Verkehrsweg unbestritten ist.
Es existiert das sogenannte Lärmsanierungsprogramm an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Hierbei handelt es sich um ein
freiwilliges Programm des Bundes, für das im Rahmen des Bundeshaushalts jährlich
Mittel bereitgestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus diesem Programm
besteht nicht. Der Bund gewährt die Zuwendungen für die Lärmsanierung nach
Maßgabe der für die Förderung erstellten Richtlinie sowie der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung. So soll eine Förderung im
Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln
gewährleistet werden. Zugunsten des wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel wird eine
Prioritätskennziffer anhand der für den jeweiligen Streckenabschnitt ermittelten
Lärmbelastung gebildet. Anhand der Belastung wird eine Rangfolge der vom
Schienenlärm betroffenen Gebiete ermittelt. Unter Zugrundelegung der Rangfolge
kann sichergestellt werden, dass die Mittel dort zuerst investiert werden, wo die
höchste Belastung besteht. Der Ausschuss weist darauf hin, dass im Rahmen dieses
Programmes seit 2007 jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wurden. Die Mittel
sollen für 2014 auf 120 Mio. Euro erhöht werden und ab 2016 nochmals deutlich
steigen. Der Petitionsausschuss begrüßt diese Entwicklung und die daran ablesbare
hohe Gewichtung des Lärmschutzes.
Wegen der anerkannt hohen Verkehrsbelastung durch die Eisenbahn im
Zusammenwirken mit den besonderen topografischen Gegebenheiten wurden beide
Strecken im Rheintal von Beginn an durchgehend als dringliche Härtefälle in dem
dargestellten Lärmsanierungsprogramm eingestuft. Bereits in der ersten
Dringlichkeitsliste vom 1. Dezember 1999 sind sämtliche dortigen Ortsdurchfahrten der
Bahn aufgeführt. Damit wurde die prioritäre Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen
festgestellt.
Dem Einsatz aktiver Lärmschutzmaßnahmen sind vielfach durch die topografischen
Bedingungen im engen Rheintal Grenzen gesetzt. Im Bereich des Weltkulturerbes
Oberes Mittelrheintal zwischen Koblenz und Bingen bzw. Koblenz und Rüdesheim
wurden 12,7 km Schallschutzwände errichtet und zugunsten von rd.
8.000 Wohneinheiten der Einbau von insgesamt rd. 17.300 Schallschutzfenstern
finanziell gefördert. Hier wurden insgesamt rd. 39,4 Mio. Euro aufgewendet.
In 90 Ortsdurchfahrten zwischen Köln und Wiesbaden bzw. Mainz sind die aktiven und
passiven Lärmschutzmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 98,8 Mio. Euro
überwiegend abgeschlossen. Die Gesamtlänge der Schallschutzwände in
40 Ortsdurchfahrten beträgt 51,3 km. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen wurden in
90 Ortsdurchfahrten realisiert mit einem Anteil von 43,3 Mio. Euro am Gesamtvolumen.
Der Ausschuss betont, dass sich die Lärmbekämpfung in Deutschland inzwischen
nicht mehr auf die Errichtung von Lärmschutzwänden und den Einbau von
Schallschutzfenstern beschränkt. Vermehrt werden innovative Methoden zur
Lärmbekämpfung entwickelt und erprobt, die möglichst nahe an der Lärmquelle
wirken.
Für innovative Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen waren
zusätzlich zum Lärmsanierungsprogramm im Konjunkturpaket II von 2009 bis 2011
Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für über 40 Vorhaben vorgesehen. Zur Erprobung
innovativer Maßnahmen und Verfahren an Gleisanlagen im Bereich des Oberen
Mittelrheintals wurden in 25 Einzelprojekten zwischen Koblenz und Bingen mehr als
20 km Bahnstrecke mit niedrigen Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern oder
Schienenschmiereinrichtungen ausgerüstet. Die Eisenbahnbrücke in Lahnstein wurde
entdröhnt. Insgesamt wurden mehr als 16 Mio. Euro investiert.
Weiter macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung
im Rahmen des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets mit dem Pilotprojekt „Leiser
Rhein“ die Umrüstung von bis zu 5.000 Güterwagen auf geräuscharme Bremsen
insbesondere im anerkannt hoch belasteten Rheinkorridor verfolgt. Mit einem
Innovationsprogramm, das einer Beschleunigung der allgemeinen Zulassung
innovativer Komponenten dient, sollen neuartige Verbundstoff-Bremssohlen
(sogenannte K- und LL-Bremssohlen) kostengünstig weiterentwickelt werden. Ein
Pilotprojekt „Lärmreduzierter Güterverkehr durch innovative Verbundstoff-
Bremsklotzsohlen“ zur Lärmminderung in der Güterwagenbestandsflotte ist bei einer
Laufzeit von vier Jahren mit Mitteln von insgesamt 40 Mio. Euro ausgestattet. Ende
des Jahres 2010 erging der erste Förderbescheid für die Umrüstung von
1.250 Güterwagen. Der erste aus umgerüsteten Güterwagen bestehende Zug wurde
am 1. Oktober 2012 in Bingen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Ferner trat am 9. Dezember 2012 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem in Kraft.
Damit wird das Ziel verfolgt, Schienenlärm deutlich und dauerhaft zu verringern. Das
neue Preisgefüge sieht höhere Entgelte für Züge mit nicht modernisierten
Bremssystemen und einen Bonus für Güterwagen vor, die auf lärmmindernde
Technologien umgerüstet wurden. Damit wird ein wirtschaftlicher Anreiz zur
Umrüstung des Wagenbestandes auf leise Bremstechnik gesetzt. Der Bund ergänzt
die zusätzlichen Einnahmen für die Laufzeit von acht Jahren um die gleiche Summe,
maximal um 152 Mio. Euro. Die Gesamtmittel werden wiederum in einem Fonds
verwaltet, aus dem die Umrüstung von Güterwagen auf lärmärmere Komponenten
gefördert wird.
Die Initiative steht im Einklang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission vom
8. Juli 2008 zu Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand
(KOM [2008] 432 endg.). Die Verkehrslärmschutzpolitik der Bundesregierung
unterstützt insofern die gleichgerichteten Bestrebungen auf europäischer Ebene.
Der Ausschuss weist auf die Broschüre des Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) „Lärmschutz im Schienenverkehr“ hin (
www.bmvi.de
ServicePublikationenLärmschutz im Schienenverkehr, Broschüre vom 24. April
2013). Dort werden die wissenschaftlichen Hintergründe und die verschiedenen
Ansätze zur Bekämpfung des Problems dargestellt.
Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II bildet einen weiteren Baustein für den
wirksamen Verkehrslärmschutz und nachhaltige Mobilität. Ausgehend von 2008 bis
zum Jahr 2020 werden in diesem Rahmen die Entlastung von Lärmschwerpunkten,
die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung trotz steigenden Verkehrsaufkommens
und die Minderung der Belastung im Schienenverkehr um 50 Prozent verfolgt.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Lärmminderungsziel für den
Schienenverkehr ambitioniert ist. Es bezieht sich auf Schwerpunkte in besiedelten
Bereichen der hoch belasteten Strecken des Güterverkehrs. Dort werden mit einer
Senkung der Geräuschgrenzwerte sowie mit Maßnahmen am Fahrweg und am
Fahrzeugbestand möglichst kurzfristig wirksame Verbesserungen angestrebt, um die
bislang nicht ausgeschöpften technischen Optimierungsmöglichkeiten von
Schienenfahrzeugen bald zu verwirklichen.
Anfang des Jahres 2012 wurde vom Bundesverkehrsministerium eine
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Studie für den Eisenbahnkorridor Köln-
Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe in Auftrag gegeben, nachdem die Ergebnisse
der Bedarfsplanüberprüfung 2010 gezeigt hatten, dass für den Bereich kein
geeignetes verkehrliches Konzept existiert. Ziel der Studie ist die Entwicklung einer
Gesamtkonzeption für den verkehrlich hoch belasteten Eisenbahnkorridor. Ausgehend
von den verkehrlichen Erfordernissen soll der Infrastrukturbedarf definiert werden,
ohne dass Festlegungen getroffen werden. Am Ende soll eine tragfähige Lösung
stehen, die wirtschaftlich umgesetzt werden kann und damit Aussicht auf
Berücksichtigung im neuen Bundeverkehrswegeplan hat. Die Ergebnisse dieser
Studie werden noch im Laufe des Jahres 2014 erwartet.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass der Haushaltsausschuss des
17. Deutschen Bundestages in seiner 111. Sitzung am 12. Dezember 2012 der vom
Bundesverkehrsministerium aufgestellten Projektliste für das
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II zugestimmt hat. Damit wurde u. a.
beschlossen, 40 Mio. Euro in zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zu investieren, um
Menschen vom Schienenlärm zu entlasten. Mit diesem Betrag wird ein
„Sonderprogramm Lärmschutz Schiene“ finanziert, wonach an exponierten
Abschnitten des Schienennetzes durch Verwendung vorrangig innovativer
Maßnahmen und Erprobung neuer Technologien die Lärmbelästigung gesenkt und
damit die klassischen Lärmschutzmaßnahmen wirksam ergänzt werden. Allein im
Mittelrheintal stehen für die Jahre 2013 und 2014 fast 23 Mio. Euro zur Verfügung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der 17. Deutsche Bundestag am 29. November 2012
dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zugestimmt hat. Das Ergebnis ist der Wegfall des sogenannten Schienenbonusses –
Lärm, der von Eisenbahnstrecken ausgeht, wird ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr
geringer gewichtet als die von anderen Verkehrsträgern ausgehenden
Geräuschemissionen.
Der Ausschuss befürwortet die Konstituierung des Beirates Leiseres Mittelrheintal im
Dezember 2012. Der Beirat hat die Aufgabe, weitere technische Maßnahmen zur
Lärmminderung vor Ort zu erarbeiten, den finanziellen Aufwand zu ermitteln und
Vorschläge zur Finanzierung zu erarbeiten. Ziele sind die Verbesserung und
Intensivierung des Dialogs zwischen den Beteiligten aus Politik, Bund, Ländern,
Bahnsektor sowie den Anwohnern.
Der Petitionsausschuss begrüßt die bereits ergriffenen sowie zukünftig vorgesehenen
Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich. Der Ausschuss kann die belastende Situation
für die Menschen im Oberen Mittelrheintal nachvollziehen. Insbesondere unter
Berücksichtigung der bis zum Jahr 2025 zu erwartenden erheblichen Steigerung des
Güterverkehrsaufkommens auf der Schiene in der Mittelrheinachse erwartet der
Petitionsausschuss, dass weitere Infrastrukturkonzepte entwickelt werden. Diese
müssen einen bedarfsgerechten Ausbau der Kapazitäten gewährleisten und
gleichzeitig die Notwendigkeit intensivierten Lärmschutzes berücksichtigen.
Alle erwähnten Drucksachen und Protokolle der Plenardebatten können über das
Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden. Insofern wird auf die dortigen
Ausführungen verwiesen.
Der Petitionsausschuss stellt zusammenfassend fest, dass dem Petitum durch eine
ganze Reihe verschiedener Bemühungen und Ansätze entsprochen worden ist. Mit
Blick auf die weiterhin bestehende Problemlage auf der einen und die notwendige
infrastrukturelle Entwicklung auf der anderen Seite empfiehlt der Petitionsausschuss
im Ergebnis, die Petition der Bundesregierung – dem BMVI – als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, soweit es um die besondere Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der
Entwicklung des Eisenbahnkorridors Köln-Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe
geht. Im Übrigen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem BMVI – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Begründung (PDF)