Lärmschutz an Schienenwegen - Oberes Mittelrheintal

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

98 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, im Sinne der volkswirtschaftlichen Vernunft, das Obere Mittelrheintal, seine Menschen und seine Wirtschaftskraft kurzfristig vom Lärm durch zunehmenden Güterbahnverkehr durch geeignete Bau- und umwelttechnische Maßnahmen zu entlasten und sich der angegriffenen Gesundheit der Bevölkerung des Rheintales anzunehmen mit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer raschen Verwirklichung von Lärmschutzprojekten.

Begründung

Nirgendwo in Europa und in der Welt ist ein Tal stärker durch Verkehr belastet als das Rheintal. 200 000 Schiffe und Güterzüge pro Jahr belasten das Tal mit Lärm, Erschütterungen, Feinstaub, CO2 und Metallabrieb. Das trifft insbesondere das Obere Mittlerheintal, das wie ein Tunnel den Lärm hundertfach reflektiert und verstärkt und es für die Menschen unerträglich macht hier weiter zu leben. Die Lärmbelastung hat sich hier im letzten Jahrzehnt vervierfacht und soll sich noch einmal verdoppeln (Güterverkehrskorridor Rotterdam ? Genua). Die Menschen im Rheintal werden jetzt und heute krank oder ziehen fort. Die Wirtschaft der Region leidet nachhaltig und es fehlt an Investitionen, die sich unter dem derzeitigen Lärmszenario nicht mehr rentieren. Tausende von Arbeitsplätzen und eine nachhaltige Wertschöpfung im Tourismus und nachgelagerten Branchen gehen verloren. Dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mit der in diesem Tal möglichen Wertschöpfung würde das Gesamtprojekt Lärmreduzierung in wenigen Jahren finanziert sein! Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, nicht weiter ? unter dem Vorwand eines abstrakten öffentlichen Interesses bzw. einer Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene, die so nicht stattfindet ? unser konkretes Leben, unsere konkrete Gesundheit, den Wert unserer Häuser und unsere konkreten Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen. Wir hoffen, Verständnis dafür zu finden, dass der Staat und seine Verwaltung nicht dazu da sind, den Bürgern die Lebensgrundlage zu entziehen, sondern ganz im Gegenteil, Gefahren durch den internationalen Fernverkehr durch volkswirtschaftlich richtige Infra¬strukturmaßnahmen abzuwehren. Ähnlich wie bei den internationalen Finanzströmen geht die Volkswirtschaft auch durch den zum Großteil geförderten Logistikwahnsinn zugrunde. Für das Rheintal geht es um das Überleben. Sollten hier nicht kurzfristig in 2009 zukunfts¬sichernde Beschlüsse erfolgen, droht der wirtschaftliche Untergang des Rheintals: Vertreter der UNESCO sprechen inzwischen von einem gefährdeten Welterbestatus, und der nicht mehr vorhandene Erholungswert zerstört die touristischen Grundlagen und damit das wirtschaftliche Überleben des Rheintals!

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.03.2009
Sammlung endet: 14.05.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-16-12-9305-051217Lärmschutz an Schienenwegen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es um die besondere Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der
    Entwicklung des Eisenbahnkorridors Köln-Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe
    geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird die rasche Verwirklichung von Lärmschutzprojekten durch bau-
    und umwelttechnische Maßnahmen im Oberen Mittelrheintal gefordert, um die
    Anwohner von den Lärmbelastungen durch den zunehmenden Güterschienenverkehr
    zu entlasten.
    Zur Begründung des Anliegens wird von den Petenten, einem Bürgernetzwerk, im
    Wesentlichen angeführt, es sei weltweit kein Tal stärker vom Verkehr betroffen als das
    Rheintal. Dieses werde durch 200.000 Schiffe und Güterzüge pro Jahr mit Lärm,
    Erschütterungen, Feinstaub, CO2und Metallabrieb belastet. Besonders beeinträchtigt
    werde das Obere Mittelrheintal. Dort werde der Lärm wie in einem Tunnel hundertfach
    reflektiert und verstärkt. Für die Menschen sei es unerträglich geworden, dort zu leben.
    Betroffene würden krank und zögen fort. Die Lärmbelastung habe sich im letzten
    Jahrzehnt bereits vervierfacht. In den kommenden Jahren werde sie sich in Folge der
    Entwicklung des Güterverkehrskorridors Rotterdam – Genua noch einmal verdoppeln.
    Auch die Wirtschaft leide nachhaltig. Es fehle an Investitionen; tausende Arbeitsplätze
    sowie eine nachhaltige Wertschöpfung im Tourismus und den nachgelagerten
    Branchen gingen verloren, nachdem der Erholungswert nicht mehr vorhanden sei.
    Dem Staat entgingen dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Der wirtschaftliche

    Untergang des Rheintals sei abzusehen. Mit der Zunahme des Güterverkehrs im
    letzten Jahrzehnt drohe das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal in Lärm und Schmutz
    zu ersticken. Vertreter der UNESCO sprächen bereits von einem gefährdeten
    Welterbestatus. Zum Schutz von Gesundheit, Wohneigentum und Volkswirtschaft
    müssten sofort wirksame Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ergriffen werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 98 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss zu der Eingabe gemäß
    § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
    Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
    Deutschen Bundestages eingeholt. Dort wurde ein Antrag behandelt mit dem Titel
    „Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vom Bahnlärm entlasten – Alternative
    Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal“ (BT-Drs 17/6452; 17/11610). Das Plenum
    behandelte den Antrag abschließend am 29. November 2012 (vgl. Plenarprotokoll
    17/211, Tagesordnungspunkt 12).
    Ferner macht der Petitionsausschuss auf die Antworten der Bundesregierung auf
    Kleine Anfragen verschiedener Fraktionen in der 17. Wahlperiode (BT-Drs 17/1306;
    17/12143; 17/7751) und Schriftliche Fragen (BT-Drs 17/4382 Nr. 23; 17/7312 Nr. 112,
    113; 17/6712 Nr. 69; 17/10925 Nr. 73) aufmerksam. Überdies wurde eine Vielzahl von
    Anträgen (BT-Drs 17/6452; 17/5036; 17/3659; 17/5461; 17/4689; 17/4856; 17/4861;
    17/3659; 17/2488; 17/11652; 17/10780) zu diesem Thema in den Deutschen
    Bundestag eingebracht. Das Plenum hat sich beispielsweise in seiner 62., 97., 105.,
    120., 195., 211. und 217. Sitzung mit dem Problemkreis befasst.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
    vorgetragenen Aspekte zusammengefasst wie folgt dar:
    Nach Ansicht des Petitionsausschusses handelt es sich beim Schutz der Bevölkerung
    vor Verkehrslärm um ein sehr wichtiges Anliegen. Der Ausschuss hat großes
    Verständnis für den Wunsch nach Lärmschutzmaßnahmen.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die große Bedeutung des Mittelrheintals als
    Verkehrsweg unbestritten ist.
    Es existiert das sogenannte Lärmsanierungsprogramm an bestehenden
    Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Hierbei handelt es sich um ein
    freiwilliges Programm des Bundes, für das im Rahmen des Bundeshaushalts jährlich
    Mittel bereitgestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus diesem Programm
    besteht nicht. Der Bund gewährt die Zuwendungen für die Lärmsanierung nach
    Maßgabe der für die Förderung erstellten Richtlinie sowie der Allgemeinen
    Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung. So soll eine Förderung im
    Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln
    gewährleistet werden. Zugunsten des wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel wird eine
    Prioritätskennziffer anhand der für den jeweiligen Streckenabschnitt ermittelten
    Lärmbelastung gebildet. Anhand der Belastung wird eine Rangfolge der vom
    Schienenlärm betroffenen Gebiete ermittelt. Unter Zugrundelegung der Rangfolge
    kann sichergestellt werden, dass die Mittel dort zuerst investiert werden, wo die
    höchste Belastung besteht. Der Ausschuss weist darauf hin, dass im Rahmen dieses
    Programmes seit 2007 jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wurden. Die Mittel
    sollen für 2014 auf 120 Mio. Euro erhöht werden und ab 2016 nochmals deutlich
    steigen. Der Petitionsausschuss begrüßt diese Entwicklung und die daran ablesbare
    hohe Gewichtung des Lärmschutzes.
    Wegen der anerkannt hohen Verkehrsbelastung durch die Eisenbahn im
    Zusammenwirken mit den besonderen topografischen Gegebenheiten wurden beide
    Strecken im Rheintal von Beginn an durchgehend als dringliche Härtefälle in dem
    dargestellten Lärmsanierungsprogramm eingestuft. Bereits in der ersten
    Dringlichkeitsliste vom 1. Dezember 1999 sind sämtliche dortigen Ortsdurchfahrten der
    Bahn aufgeführt. Damit wurde die prioritäre Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen
    festgestellt.
    Dem Einsatz aktiver Lärmschutzmaßnahmen sind vielfach durch die topografischen
    Bedingungen im engen Rheintal Grenzen gesetzt. Im Bereich des Weltkulturerbes
    Oberes Mittelrheintal zwischen Koblenz und Bingen bzw. Koblenz und Rüdesheim
    wurden 12,7 km Schallschutzwände errichtet und zugunsten von rd.
    8.000 Wohneinheiten der Einbau von insgesamt rd. 17.300 Schallschutzfenstern
    finanziell gefördert. Hier wurden insgesamt rd. 39,4 Mio. Euro aufgewendet.

    In 90 Ortsdurchfahrten zwischen Köln und Wiesbaden bzw. Mainz sind die aktiven und
    passiven Lärmschutzmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 98,8 Mio. Euro
    überwiegend abgeschlossen. Die Gesamtlänge der Schallschutzwände in
    40 Ortsdurchfahrten beträgt 51,3 km. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen wurden in
    90 Ortsdurchfahrten realisiert mit einem Anteil von 43,3 Mio. Euro am Gesamtvolumen.
    Der Ausschuss betont, dass sich die Lärmbekämpfung in Deutschland inzwischen
    nicht mehr auf die Errichtung von Lärmschutzwänden und den Einbau von
    Schallschutzfenstern beschränkt. Vermehrt werden innovative Methoden zur
    Lärmbekämpfung entwickelt und erprobt, die möglichst nahe an der Lärmquelle
    wirken.
    Für innovative Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen waren
    zusätzlich zum Lärmsanierungsprogramm im Konjunkturpaket II von 2009 bis 2011
    Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für über 40 Vorhaben vorgesehen. Zur Erprobung
    innovativer Maßnahmen und Verfahren an Gleisanlagen im Bereich des Oberen
    Mittelrheintals wurden in 25 Einzelprojekten zwischen Koblenz und Bingen mehr als
    20 km Bahnstrecke mit niedrigen Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern oder
    Schienenschmiereinrichtungen ausgerüstet. Die Eisenbahnbrücke in Lahnstein wurde
    entdröhnt. Insgesamt wurden mehr als 16 Mio. Euro investiert.
    Weiter macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung
    im Rahmen des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets mit dem Pilotprojekt „Leiser
    Rhein“ die Umrüstung von bis zu 5.000 Güterwagen auf geräuscharme Bremsen
    insbesondere im anerkannt hoch belasteten Rheinkorridor verfolgt. Mit einem
    Innovationsprogramm, das einer Beschleunigung der allgemeinen Zulassung
    innovativer Komponenten dient, sollen neuartige Verbundstoff-Bremssohlen
    (sogenannte K- und LL-Bremssohlen) kostengünstig weiterentwickelt werden. Ein
    Pilotprojekt „Lärmreduzierter Güterverkehr durch innovative Verbundstoff-
    Bremsklotzsohlen“ zur Lärmminderung in der Güterwagenbestandsflotte ist bei einer
    Laufzeit von vier Jahren mit Mitteln von insgesamt 40 Mio. Euro ausgestattet. Ende
    des Jahres 2010 erging der erste Förderbescheid für die Umrüstung von
    1.250 Güterwagen. Der erste aus umgerüsteten Güterwagen bestehende Zug wurde
    am 1. Oktober 2012 in Bingen der Öffentlichkeit vorgestellt.
    Ferner trat am 9. Dezember 2012 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem in Kraft.
    Damit wird das Ziel verfolgt, Schienenlärm deutlich und dauerhaft zu verringern. Das
    neue Preisgefüge sieht höhere Entgelte für Züge mit nicht modernisierten
    Bremssystemen und einen Bonus für Güterwagen vor, die auf lärmmindernde

    Technologien umgerüstet wurden. Damit wird ein wirtschaftlicher Anreiz zur
    Umrüstung des Wagenbestandes auf leise Bremstechnik gesetzt. Der Bund ergänzt
    die zusätzlichen Einnahmen für die Laufzeit von acht Jahren um die gleiche Summe,
    maximal um 152 Mio. Euro. Die Gesamtmittel werden wiederum in einem Fonds
    verwaltet, aus dem die Umrüstung von Güterwagen auf lärmärmere Komponenten
    gefördert wird.
    Die Initiative steht im Einklang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission vom
    8. Juli 2008 zu Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen Schienenfahrzeugbestand
    (KOM [2008] 432 endg.). Die Verkehrslärmschutzpolitik der Bundesregierung
    unterstützt insofern die gleichgerichteten Bestrebungen auf europäischer Ebene.
    Der Ausschuss weist auf die Broschüre des Bundesministerium für Verkehr und
    digitale Infrastruktur (BMVI) „Lärmschutz im Schienenverkehr“ hin (www.bmvi.de
    ServicePublikationenLärmschutz im Schienenverkehr, Broschüre vom 24. April
    2013). Dort werden die wissenschaftlichen Hintergründe und die verschiedenen
    Ansätze zur Bekämpfung des Problems dargestellt.
    Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II bildet einen weiteren Baustein für den
    wirksamen Verkehrslärmschutz und nachhaltige Mobilität. Ausgehend von 2008 bis
    zum Jahr 2020 werden in diesem Rahmen die Entlastung von Lärmschwerpunkten,
    die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung trotz steigenden Verkehrsaufkommens
    und die Minderung der Belastung im Schienenverkehr um 50 Prozent verfolgt.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Lärmminderungsziel für den
    Schienenverkehr ambitioniert ist. Es bezieht sich auf Schwerpunkte in besiedelten
    Bereichen der hoch belasteten Strecken des Güterverkehrs. Dort werden mit einer
    Senkung der Geräuschgrenzwerte sowie mit Maßnahmen am Fahrweg und am
    Fahrzeugbestand möglichst kurzfristig wirksame Verbesserungen angestrebt, um die
    bislang nicht ausgeschöpften technischen Optimierungsmöglichkeiten von
    Schienenfahrzeugen bald zu verwirklichen.
    Anfang des Jahres 2012 wurde vom Bundesverkehrsministerium eine
    eisenbahnbetriebswissenschaftliche Studie für den Eisenbahnkorridor Köln-
    Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe in Auftrag gegeben, nachdem die Ergebnisse
    der Bedarfsplanüberprüfung 2010 gezeigt hatten, dass für den Bereich kein
    geeignetes verkehrliches Konzept existiert. Ziel der Studie ist die Entwicklung einer
    Gesamtkonzeption für den verkehrlich hoch belasteten Eisenbahnkorridor. Ausgehend
    von den verkehrlichen Erfordernissen soll der Infrastrukturbedarf definiert werden,

    ohne dass Festlegungen getroffen werden. Am Ende soll eine tragfähige Lösung
    stehen, die wirtschaftlich umgesetzt werden kann und damit Aussicht auf
    Berücksichtigung im neuen Bundeverkehrswegeplan hat. Die Ergebnisse dieser
    Studie werden noch im Laufe des Jahres 2014 erwartet.
    Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass der Haushaltsausschuss des
    17. Deutschen Bundestages in seiner 111. Sitzung am 12. Dezember 2012 der vom
    Bundesverkehrsministerium aufgestellten Projektliste für das
    Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II zugestimmt hat. Damit wurde u. a.
    beschlossen, 40 Mio. Euro in zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zu investieren, um
    Menschen vom Schienenlärm zu entlasten. Mit diesem Betrag wird ein
    „Sonderprogramm Lärmschutz Schiene“ finanziert, wonach an exponierten
    Abschnitten des Schienennetzes durch Verwendung vorrangig innovativer
    Maßnahmen und Erprobung neuer Technologien die Lärmbelästigung gesenkt und
    damit die klassischen Lärmschutzmaßnahmen wirksam ergänzt werden. Allein im
    Mittelrheintal stehen für die Jahre 2013 und 2014 fast 23 Mio. Euro zur Verfügung.
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der 17. Deutsche Bundestag am 29. November 2012
    dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    zugestimmt hat. Das Ergebnis ist der Wegfall des sogenannten Schienenbonusses –
    Lärm, der von Eisenbahnstrecken ausgeht, wird ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr
    geringer gewichtet als die von anderen Verkehrsträgern ausgehenden
    Geräuschemissionen.
    Der Ausschuss befürwortet die Konstituierung des Beirates Leiseres Mittelrheintal im
    Dezember 2012. Der Beirat hat die Aufgabe, weitere technische Maßnahmen zur
    Lärmminderung vor Ort zu erarbeiten, den finanziellen Aufwand zu ermitteln und
    Vorschläge zur Finanzierung zu erarbeiten. Ziele sind die Verbesserung und
    Intensivierung des Dialogs zwischen den Beteiligten aus Politik, Bund, Ländern,
    Bahnsektor sowie den Anwohnern.
    Der Petitionsausschuss begrüßt die bereits ergriffenen sowie zukünftig vorgesehenen
    Lärmschutzmaßnahmen ausdrücklich. Der Ausschuss kann die belastende Situation
    für die Menschen im Oberen Mittelrheintal nachvollziehen. Insbesondere unter
    Berücksichtigung der bis zum Jahr 2025 zu erwartenden erheblichen Steigerung des
    Güterverkehrsaufkommens auf der Schiene in der Mittelrheinachse erwartet der
    Petitionsausschuss, dass weitere Infrastrukturkonzepte entwickelt werden. Diese
    müssen einen bedarfsgerechten Ausbau der Kapazitäten gewährleisten und
    gleichzeitig die Notwendigkeit intensivierten Lärmschutzes berücksichtigen.

    Alle erwähnten Drucksachen und Protokolle der Plenardebatten können über das
    Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden. Insofern wird auf die dortigen
    Ausführungen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss stellt zusammenfassend fest, dass dem Petitum durch eine
    ganze Reihe verschiedener Bemühungen und Ansätze entsprochen worden ist. Mit
    Blick auf die weiterhin bestehende Problemlage auf der einen und die notwendige
    infrastrukturelle Entwicklung auf der anderen Seite empfiehlt der Petitionsausschuss
    im Ergebnis, die Petition der Bundesregierung – dem BMVI – als Material zu
    überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben, soweit es um die besondere Berücksichtigung des Lärmschutzes bei der
    Entwicklung des Eisenbahnkorridors Köln-Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe
    geht. Im Übrigen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen.
    Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
    Bundesregierung – dem BMVI – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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