Piirkond : Saksamaa
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Lärmschutz - Beschluss eines Gesetzes zur Lärmregelung (ab 55 Dezibel)

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Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Petitsioon rahuldati

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Petitsioon rahuldati

  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, welches Lärm (ab 55 Dezibel) in unserer Gesellschaft und im Alltag regelt.

Selgitus

Ständiger Lärm macht nachweisbar krank, aber trotz allem haben wir im Alltag immer mehr Lärm, gegen den man sich meistens nicht wehren kann.Gleichzeitig ist lange schon die Mittagsruhe abgeschafft worden und in der Regel ist der Samstag als Arbeitstag, vorwiegend im privaten Bereich (Baustellen, Gartenarbeit etc.) ebenso lange schon dazugekommen, nicht zuletzt, weil an den Arbeitstagen keine Zeit bleibt, um Vieles Zuhause zu erledigen.Der Verkehrslärm trägt ebenso dazu bei, wie vielerorts der steigende Fluglärm.Die Reizschwelle in der Gesellschaft sinkt rapide und immer mehr - vermeidbare - Konflikte sind die Folge.Aber auch Symptome wie Burn-Out und andere Krankheiten treten vermehrt auf.In meinen Augen machen wir uns damit sehenden Augen kaputt.Die Berieselung mit Musik, sei es im Geschäft oder bei Radio- und TV-Berichten im Hintergrund, beim Arzt, in der U-Bahn etc.: es gibt viele Beispiele, die fehlende ausgleichende Ruhe einzufordern.Dies mag für junge Menschen unmöglich klingen, aber durch eine gewisse Zeit im Berufsleben und die eine oder andere schwierige zu meisternde Situation im Leben, sinkt sicherlich auch die eigene Tolleranzschwelle gegenüber Lärmquellen, die einem zu eigenen Ruhephasen selbige verhindern.

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andmed petitsiooni kohta

Petitsioon algas: 28.07.2018
Petitsioon lõpeb: 19.09.2018
Piirkond : Saksamaa
teema:

uudised

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-18-2705-009768
    61191 Rosbach
    Lärmschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, die Bestimmungen zu Lärm in
    der Gesellschaft und im Alltag festlegt.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, Belastungen durch
    Lärm (Geräusche ab 55 Dezibel) im Alltag sowie Verkehrs- und Fluglärm würden
    zunehmen, während die Reizschwelle für Lärm in der Gesellschaft sinke. In der Folge
    würden vermehrt vermeidbare Konflikte und Krankheiten auftreten. Durch die
    allgegenwärtige Beschallung im öffentlichen Raum,... Edasi

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