Regiji: Nemčija

Lärmschutz im Luftverkehr - Berücksichtigung sämtlicher Flugbewegungen für die Berechnung von Fluglärmbelastungen im FluLärmG

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
75 podpornik 75 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

75 podpornik 75 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2016
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der deutsche Bundestag wird darum gebeten, im Gesetz gegen Fluglärm (FluLärmG) klarzustellen, dass sämtliche Flugbewegungen für die Fluglärmbelastung zu berücksichtigen sind.

razlog

Bisher werden in Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Flughäfen nur die Flugbewegungen des antragstellenden Flughafens betrachtet. Dabei wird versäumt zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtlärmbelastung aus allen Flugbewegungen in Abhängigkeit der Höhe, des Maschinentyps, des Wetters und der Maschinenabnutzung ergibt.So ist eine Frachtmaschine von Köln/Bonn auf 6 km Höhe mindestens so laut, wie andere Maschinen auf 2 km Höhe aus Düsseldorf. Der Unterschied zwischen den Höhen liegt bei etwa 10 dB (A). Das heißt, wenn die höhere Maschine um 20 dB (A) lauter ist, ist sie es am Boden auch.Selbst Maschinen auf 10 km tragen noch einen Beitrag zur Gesamtlärmbelastung bei. Gegenwärtig wird von Genehmigungsbehörden aber nur die Flugbewegungen des Flughafens betrachtet, der beantragt. Dies gilt auch für die Schutzbereiche. Diese wären größer, würde der Gesamtfluglärm berücksichtigt.Mir sind keine Untersuchungen bekannt, welche die Gesamtfluglärmmenge über einen Gebiet betrachtet hätte. Allerdings könnte dies allein die Grundlage sein, den Fluglärm vollumfänglich zu berücksichtigen. Es ist zudem ganz klar, dass dies nur durch Messungen geht.

Povezava do peticije

Slika s kodo QR

Listek za trganje s kodo QR

Prenesi (PDF)

novice

  • Pet 2-18-18-2705-017614

    Lärmschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
    dahingehend begehrt, dass bei der Ermittlung der Lärmbelastung für die Bestimmung
    der Lärmschutzbereiche sämtliche Flugbewegungen zu berücksichtigen sind.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, neben allen
    Anflügen zum und allen Abflügen vom jeweiligen Flugplatz, den Platzrundenflügen
    und dem Rollverkehr, die erfasst seien, seien auch etwaige weitere Flugbewegungen
    zu... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

Pomagajte okrepiti sodelovanje državljanov. Želimo, da bi bili vaši pomisleki slišani in hkrati ostali neodvisni.

Promovirajte zdaj