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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nächtlicher Fluglärm in Abhängigkeit der Witterung betrachtet werden muss und nicht irgendeine fiktive Lärmschwelle gilt, sondern jene, ab der die empfindlicheste Person wach oder im Schlaf gestört wird.
Pamatojums
Gegen Fluglärm kann man sich nicht wehren, man kann nicht vorsorglich irgendwo hin ziehen, wo kein Flughafen in der Nähe ist, denn je nach Witterung kann man auch Flugzeuge hören, die erst in größerer Entfernung landen werden.Es ist wissenschaftlich erwiesen, wie sehr der Fluglärm insbesondere in der Nacht sich schädlich auf den Schlaf und damit die lebens- und leistungswichtige Regeneration auswirkt.Obwohl ich in Duisburg lebe wurde ich schon mal von Fluglärm geweckt, der von Flugzeugen nicht mit dem Ziel Düsseldorf, sondern Köln/Bonn und Frankfurt. Das war jedenfalls die Aussage der deutschen Flugsicherung. Die Lebenswirklichkeit lässt sich nicht an fiktiven Lärmschwellen messen, sondern daran, das jemand wach wird. Da hilft kein Mittelwert oder die Ausrede dies sei ein Einzelschicksal. Gerade dieser Umstand führt regelmäßig zu Widerstand bei Erweiterungen und für alle kostspieligen Prozesse. Eine klare Kante wäre hier nicht nur für Betroffene, sondern auch für Flughäfen bzgl. Planungssicherheit relevant.Die empfindlichste Person, muss relevant sein, da es im Gegensatz zu Straßen und Eisenbahnen keinerlei Ausweichmöglichkeiten außer bei unmittelbaren Einflugschneisen gibt.Derzeitig ist ein Schutz vor nächtlichem Fluglärm die Art quasi nicht vorhanden.
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Sākās petīcija:
03.02.2015
Petīcija beidzas:
25.03.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-18-12-962-018590
Lärmschutz im Luftverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Witterungsverhältnisse und die
Geräuschwahrnehmung der empfindlichsten Person als Grundlage für nächtlichen
Fluglärmschutz herangezogen werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 237 Mitzeichnungen und 92 Diskussionsbeiträge vor.
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Debates
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