Région: Allemagne
Succès

Lärmschutz im Luftverkehr - Novellierung des Fluglärmgesetzes

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
0 Supporter 0 en Allemagne

La pétition est acceptée.

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  1. Lancé 2006
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Novellierung des Fluglärmgesetzes gefordert, um die Bevölkerung vor Lärmbelästigung durch zunehmenden Flugverkehr zu schützen.

Raison

Das gültige Fluglärmgesetz ist nicht mehr zeitgemäß, die zur Zeit diskutierten Punkte zur Novellierung reichen nicht aus, die Bevölkerung vor der Lärmbelastung durch den ständig zunehmenden Flugverkehr zu schützen. Im Saarland und in der Westpfalz beispielsweise ist die Bevölkerung durch den Verkehr der Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem, durch den Übungsraum TRA Lauter und das zivile Weekend-Routing der Deutschen Flugsicherung einer pausenlosen, multiplen und krank machenden Belastung durch Flugbewegungen ausgesetzt. Solche Zustände sind menschenunwürdig und müssen dringend durch zeitgemäße gesetzliche Regelungen unterbunden werden.

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Actualités

  • Patrick Fey

    Lärmschutz im Luftverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium der Verteidigung
    zu überweisen, soweit der Gesichtspunkt der Einhaltung der zivilen Grenzwerte
    durch Militärmaschinen
    sowie
    der Gesichtspunkt
    des Einsatzes
    von
    Kampfflugzeugen
    über
    bevölkertem Gebiet
    betroffen
    ist
    und
    das
    Bundesministerium der Verteidigung um einen Bericht zu den bezüglich dieser
    Gesichtspunkte getroffenen Maßnahmen und Ergebnissen zu bitten.
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Novellierung des Fluglärmgesetzes gefordert, um die
    Bevölkerung vor Lärmbelästigung durch zunehmenden Flugverkehr... plus loin

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