224 signatures
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Petition is addressed to: Gemeinderat und Stadtverwaltung von Konstanz
Wenn das Wetter es erlaubt, ziehen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger an die Ufer des Bodensees, des Seerheins und zum Hockgraben. Dort wird dann von meist jüngeren Besuchern Party gefeiert mit reichlich Alkohol und Techno-Musik, ohne Beachtung der Nachtruhe-Verordnung (TA-Lärm). Die Seelage dazu führt, dass Musik und Bässe weit über den See getragen werden. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) ist es bisher nicht gelungen, die Auswüchse nachhaltig abzustellen. Die Konstanzer Polizeiverordnung untersagt zwar das Betreiben von Tonwiedergabegeräten, aber mit Formulierungen wie "es sei denn dies geschieht so leise, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann", werden Betroffene mit den Verursachern in ermüdende Diskussionen gezogen, "was ist laut und störend, was leise?" Viele Feiernde halten grundsätzlich nicht an die Verordnung, vermutlich deshalb, weil ihnen die Anwohner egal sind oder sie die Polizeiverordnung schlicht nicht kennen.
Die Stadtverwaltung Freiburg, mit einem ähnlichen Problem konfrontiert, hat deshalb eine Parkanlagensatzung veröffentlicht, die das Abspielen von Musik zur Einhaltung der Nachtruhe verbietet . Dies ermöglicht Polizei und KOD, Geräte ohne lange Diskussionen einzuziehen.
Ziel dieser Petition, die sich an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung von Konstanz richtet, ist die Schaffung einer Parkanlagensatzung mit einem Musikverbot ab 22.00 Uhr für die genannten Gebiete sowie die Anpassung der Hinweisschilder mit Nennung der Konsequenzen bei Missachtung.
Reason
Lärm kann der körperlichen und psychischen Gesundheit schaden, insbesondere wenn Anwohner durch laute Musik, häufig mit unerträglichen und Wände durchdringenden Bässen, andauernd aus dem Schlaf gerissen werden und/oder erst gar nicht einschlafen können, zu jeder Nachtzeit und über viele Stunden hinweg. Chronischer Lärm kann unter anderem zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schwerhörigkeit führen.
Es handelt sich erwiesenermaßen nicht um singuläre, sondern seit längerem um regelmäßige Vorkommnisse. Die Lebensqualität der Betroffenen ist daher massiv beeinträchtigt. Die genannten Gebiete sollen auch der Naherhohlung für die allgemeine Bevölkerung dienen. Das ist bei den Beschallungen gar nicht möglich und Ruhe Suchende werden verdrängt. Aktuell gibt es keine effektive Abhilfe, und zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner LEIDEN sehr! Aufgrund des derzeitigen Nichteinschreitens nimmt dieses Phänomen und Verhalten immer mehr Auswüchse an. Eine Parkanlagensatzung ermöglicht es Polizei/KOD sofortiges Einschreiten und die Beschlagnahmung der Tonanlagen.
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Liebe Unterstützer der Petition.
Insgesamt haben sich 224 Mitbürger elektronisch und 20 Mitbürger schriftlich dem Wunsch, ein Musikverbot ab 22.00 Uhr an den Konstanzer "Hotspots" zu erlassen, angeschlossen. Vielen Dank hierfür. Wir werden diese Petition an den Gemeinderat weiterleiten, sobald das hängige rechtliche Verfahren in Freiburg (dort hat eine Initiative gegen das Musikverbot im Rahmen der Parkanlagensatzung Einspruch erhoben) entschieden ist. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Ihre Lärmschutzinitiative Konstanz
Michael Scholtz
1.Vorsitzender
Debate
No CONTRA argument yet.