Landesgesetz zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
219 219 w Nadrenia-Palatynat

Petycja została zakończona

219 219 w Nadrenia-Palatynat

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

przekazywanie

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Das Landesgesetz zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Eine Übergangsregelung bzw. finanziellen Ausgleich für Beamte auf Widerruf (zur Zeit in Ausbildung), die ab dem 01.07.2013 nicht mehr nach BDA entlohnt werden sollen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag des Landes Rheinland Pfalz und das Ministerium der Finanzen in Rheinland Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden?

Das Gesetz sollte nachgebessert werden, um eine existenzbedrohende Situation für zukünftige Beamte auf Probe zu verhindern, wobei ein Betrag bis zu 500 € Brutto Einkommensverlust nach der Ausbildung im Raum steht. Die aktuelle Gesetzeslage war vor Beginn der Ausbildung nicht existent und auch nicht voraussehbar.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Für einen Anwärter im Alter von 40 Jahren würde nach dem neuen Gesetz bis zu 500 € weniger Besoldung, als ein gleichaltriger Kollege, der vor einem halben Jahr die Prüfung ablegte, aber beide zu gleichen bekannten Bedingungen vorher als Anwärter eingestellt wurden. Gesucht wurden u.a. Bedienstete mit Lebens-und Berufserfahrung, die sicher unter den jetzigen rechtlichen Bedingungen eine Anstellung in das Beamtenverhältnis nicht erstrebt hätten.

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Aktualności

  • „…Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Landesbesoldungs-
    gesetzes wünschen. Sie begehren im Einzelnen eine Übergangsregelung bzw. einen finanziel-
    len Ausgleich für Beamte auf Widerruf, die ab dem 1. Juli 2013 nicht mehr nach Besoldungs-
    dienstalter entlohnt werden sollen.

    Bei Ihrer Legislativeingabe LE 58/13 handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeich-
    nungsfrist, in der weitere 219 Personen mitzeichneten, endete am 19. August 2013.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 10. September 2013 über die Legislativ-
    eingabe beraten und den Beschluss gefasst, dem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehenden
    Rechtslage... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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