Het verzoekschrift is gericht aan:
Abgeordnetenhaus von Berlin
Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, dass LGG zu ergänzen, so dass keine Rechtsschutzlücke in puncto Gleichstellung bei den richterlichen Beschäftigten eintritt bzw. unverzüglich geschlossen wird. Um zukünftig alle Missverständnisse zu vermeiden, unterstützen Sie die Petition an das Abgeordnetenhaus in Berlin, mit der Forderung, dass der derzeit geltende:
§ 1 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin Dieses Gesetz gilt für die Berliner Verwaltung (§ 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes), für landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§ 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes), für die Gerichte des Landes Berlin, für den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, den Rechnungshof von Berlin und den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
umgehend um einen klarstellenden Abs. 2 wie folgt ergänzt wird:
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Richterinnen und Richter sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig von der Rechtsform der Einrichtung gemäß § 1 Absatz 1, in der sie beschäftigt sind.“
Reden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 17.10.2019 (vgl.u.a. OVG 4 B 22.17 – juris Rz. 16, 17) überraschender Weise in zwei Entscheidungen ausgeführt, dass das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Berlin für alle Beschäftigten des Landes Berlin, aber nicht für Richterinnen und Richter, gilt. Die Folge ist, dass die gewählten Frauenvertreterinnen der Gerichte und die gewählte Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz in richterlichen Angelegenheiten nicht mehr beteiligt wird. Es gibt eine Weisung des grünen Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herr Dr. Behrendt, dass in Personalangelegenheiten die Frauenvertretungen nicht mehr beteiligt werden dürfen!
Es ist dringend notwendig, dass zügig eine Gesetzesänderung herbeigeführt wird. Sowohl auf Bundesebene als auch in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen. Wenn das LGG nicht ergänzt wird, verlieren die richterlichen Beschäftigten engagierte und kompetente Mitstreiter für eine Gleichstellung in der Berliner Justiz. Dies bedeutet einen immensen Rückschritt in Sachen Gleichstellung und ist eine Verletzung von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art.10 Abs.3 BerlLandesVerf.
Ich bitte Sie dringend, die Frage der Gleichstellung auch im richterlichen Bereich zu unterstützen! Es ist nicht akzeptabel, dass eine Berufsgruppe bewusst ausgeschlossen wird. Leider erfahren wir seitens der regierenden Parteien in Berlin derzeit keinerlei Unterstützung. Die Sache ist immens eilbedürftig. Bei Einstellungen, Stellenbesetzungen, Beförderungen von Richter٭innen werden die Gesamtfrauenvertreterin und die Frauenvertreterinnen der einzelnen Gerichte nicht mehr beteiligt. Was in allen Bereichen der Hauptstadt eine Selbstverständlichkeit ist, wird den Richter٭innen von einem grünen Justizsenator verweigert.
Wenn nicht schnell eine Ergänzung des LGG herbeigeführt wird, wären die richterlichen Beschäftigten bei der anstehenden Neuwahl der Frauenvertretungen im nächsten Jahr ausgeschlossen. Wir können und wollen daher nicht warten.