Lebens- und Genussmittel - Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Lebensmittel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

674 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

674 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Die gängige Praxis in der Lebensmittelindustrie ist die, das die Herkunft verarbeiteter Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden muss. Dem Verbraucher werden wichtige Informationen vorenthalten, die für eine bewusste Lebensführung und Ernährung notwendig sind. Meine Forderung ist daher, eine Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Lebensmittel einzuführen. Dabei soll der Verbraucher über die Herkunft sämtlicher in einem Produkt verarbeiteten Lebensmittel aufgeklärt werden.

Begründung

Wie soll die Vorstellung des mündigen Verbrauchers erfüllt werden, wenn der Verbraucher über einen Großteil der Konsumgüter im Unklaren gelassen wird? Gerade in der Ernährung ist es wichtig, dem Konsumenten Informationen über die Lebensmittel zu liefern. Ist dies im Hinblick auf Inhaltsstoffe bereits größtenteils umgesetzt, so gilt dies für eine Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe nicht. Woher kommen die einzelnen Inhaltsstoffe, wie etwa Obst im Joghurt?Es soll dem Verbraucher ermöglicht werden, eine bewusste Entscheidung für oder gegen den Kauf eines Produktes fällen zu können. Das wiederum verlangt sämtliche Informationen über das Produkt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.10.2012
Sammlung endet: 27.11.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2128-043671Lebens- und Genussmittel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent möchte eine Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Lebensmittel errei-
    chen.
    Er führt aus, dass der Verbraucher über die Herkunft sämtlicher in einem Produkt
    verarbeiteter Inhaltstoffe aufgeklärt werden müsse. Die gängige Praxis in der Le-
    bensmittelindustrie sei es, die Herkunft verarbeiteter Lebensmittel nicht zu kenn-
    zeichnen. Der Verbraucher werde damit über einen Großteil der Konsumgüter im
    Unklaren gelassen. Da es dem Verbraucher ermöglicht werden müsse, eine be-
    wusste Entscheidung zu treffen, müsse er über sämtliche Informationen verfügen.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deut-
    schen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 674 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit
    gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung
    hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist auf europäischer Ebene durch die Etiket-
    tierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/13/EG) harmonisiert. Die zwingende Angabe des
    Ursprungs- oder Herkunftsortes wird von der Lebensmittel-Etikettierungsrichtlinie
    dann vorgesehen, falls ohne diese Angabe ein Irrtum des Verbrauchers über den
    tatsächlichen Ursprung oder die wahre Herkunft des Lebensmittels möglich wäre. In
    spezifischen Fällen ist die Angabe der Herkunft oder des Ursprungs von Lebensmit-

    teln auf der Verpackung oder an der Ware nach anderen Vorschriften verpflichtend.
    Dies ist bei frischem Obst und Gemüse, Rindfleisch, Eiern, Honig und bestimmten
    Fischerzeugnissen der Fall.
    Die Regelung auf europäischer Ebene wurde in Deutschland durch die Lebensmittel-
    Kennzeichnungsverordnung (LMKV) umgesetzt. Zusätzliche nationale Kennzeich-
    nungsregelungen sind nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich. Die
    Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die mit der Petition geforderte nationale Rege-
    lung zur zusätzlichen Pflichtkennzeichnung der Herkunft aller Zutaten voraussichtlich
    wenig Erfolg haben dürfte, das notwendige Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene
    erfolgreich zu durchlaufen.
    Auch kann bei der Herstellung eines Produktes der Rohstoffbezug variieren. Ein
    Rohstoff kann von unterschiedlichen Lieferanten und damit aus unterschiedlichen
    Herkunftsorten stammen. Eine Forderung nach der Kennzeichnung der Herkunft aller
    Zutaten eines Lebensmittels ist aus diesem Grund nur schwer umsetzbar, da die
    Rohstoff-Bezugsmöglichkeiten der Unternehmen eingeschränkt wären.
    Im Übrigen enthält die am 12. Dezember 2011 in Kraft getretene so genannte
    Lebensmittel-Informationsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – auch
    Regelungen zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung. Sie enthält Prüfaufträge
    der Europäischen Kommission zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung
    verschiedener Lebensmittel, und zwar für Fleisch, Milch einschließlich Milch als Zutat
    in Milchprodukten, unverarbeitete Lebensmittel, Erzeugnisse aus einer Zutat sowie
    für Zutaten, die über 50 v.H. eines Lebensmittels ausmachen. Nach Auskunft der
    Bundesregierung haben die Studien bereits begonnen. Die Lebensmittelmittel-
    Informationsverordnung sieht Vorlagefristen der Europäischen Kommission bis zum
    13. Dezember 2013 bzw. 13. Dezember 2014 vor. Diese sollen gegebenenfalls mit
    entsprechenden Rechtsetzungsvorschlägen verbunden sein.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition dem Europäischen
    Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)

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49 %
243 Unterschriften
114 Tage verbleibend

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