Lebens- und Genussmittel - Verbot der Vernichtung genießbarer Lebensmittel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

569 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

569 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, der Vernichtung geniessbarer Lebensmittel durch Einzel- und Großhändler, sowie durch Lebensmittelproduzenten, entschieden entgegen zu treten und diese unter Strafe zu stellen.

Begründung

Es ist einfach nur unfassbar, wie viele absolut unbedenklich geniessbare Lebensmittel Tag für Tag vernichtet werden (müssen), nur weil sie in Aussehen oder Form - oder gar wegen Fehlkalkulation - nicht den Normen der Einkäufer der Handelshäuser - und angeblich dem Wunsch der Verbraucher - entsprechen. Wenn man erfährt, dass zum Beispiel Gemüse produzierende Landwirte bereits damit kalkulieren müssen, dass lediglich 50 % ihrer Ernte tatsächlich auch im Verkauf landet, weil nur dieser Anteil den widersinnigen Normen entspricht und der Rest, weil schief oder krumm, zu groß oder zu klein gewachsen, schlichtweg vernichtet wird; dann kann einem doch nur schlecht werden. Dasselbe gilt für u.a. auch Großbäckereien und andere Großproduzenten. Das oft angeführte Argument, der Verbraucher wolle halt nur makellose Produkte, besticht angesichts des Ausmaßes der alltäglichen Lebensmittelvernichting einfach nicht. So weit, wie dieses Vorgehen inzwischen gekommen ist, reicht es einfach nicht aus, zu appellieren oder zu protestieren. Was es braucht, ist ein Gesetz, das die regelmäßige, geplante und absehbare Vernichtung von geniessbaren Lebensmitteln unter Strafe stellt.Eine Folge könnte sein, dass die Verbraucher sich wieder an die natürliche Vielfalt ihrer natürlichen Produkte gewöhnen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.02.2013
Sammlung endet: 26.03.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2128-048948Lebens- und Genussmittel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass die Vernichtung essbarer Lebensmittel durch
    Einzel- und Großhändler sowie durch Lebensmittelproduzenten unter Strafe gestellt
    wird.
    Er führt aus, dass Landwirte, die Gemüse anbauen, berücksichtigen müssen, dass
    voraussichtlich nur 50 v.H. der Ernte verkauft werden können, da nur diese Menge
    den „widersinnigen Normen“ entspreche. Dies gelte auch für Großbäckereien und
    andere Produzenten. Diese alltägliche Lebensmittelvernichtung müsse unter Strafe
    gestellt werden. In der Folge könne sich der Verbraucher wieder an die Vielfalt der
    natürlichen Produkte gewöhnen.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 568 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Deutsche Bundestag am
    18. Oktober 2012 den Antrag Lebensmittelverluste reduzieren auf Drucksache
    17/10987 verabschiedet hat, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich
    auf verschiedenen Ebenen für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen
    einzusetzen. Nach den Ausführungen der Bundesregierung wurden bereits viele der
    geforderten Maßnahmen in Angriff genommen.

    Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    (BMELV) setzt sich bereits seit Jahren für mehr Wertschätzung für Lebensmittel und
    gegen Verschwendung ein. Um eine bessere Datenbasis zu haben, wurde die
    Universität Stuttgart im Jahr 2011 beauftragt, die weggeworfenen
    Lebensmittelmengen in Deutschland zu ermitteln.
    Zu den wichtigsten Ergebnissen ist Folgendes auszuführen:
    In Deutschland fallen jährlich etwa 11 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle in der
    Lebensmittelindustrie, bei den Großverbrauchern und in den privaten Haushalten an.
    Hierbei entfallen auf die Lebensmittelindustrie 1.580.000 Tonnen, den Handel
    550.000 Tonnen, die Großverbraucher 1.900.000 und die privaten Haushalte
    6.670.000 Tonnen. Das BMELV hat daher die Verbraucherinformationskampagne
    „Zu gut für die Tonne“ gestartet. Diese soll dazu beitragen, die Verbraucherinnen und
    Verbraucher über die Folgen der Verschwendung aufzuklären und gibt Tipps zum
    richtigen Einkauf sowie zur Lagerung und zur Resteverwertung. Die entsprechenden
    Mittel für eine Fortsetzung der Initiative „Zu gut für die Tonne“ sind im
    Bundeshaushalt eingestellt. Die Initiative wird daher fortgesetzt.
    Weiterhin haben zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Lebensmittelindustrie, des
    Handwerks, des Handels und der Gastronomie sowohl auf Minister- als auch auf
    Arbeitsebene stattgefunden. Es wurde festgestellt, dass etliche kaum beeinflussbare
    Ursachen bestehen. Fehler im Herstellungsprozess können nicht völlig
    ausgeschlossen und auch das Einkaufsverhalten kann nicht restlos kalkuliert
    werden. Alle Beteiligten sind jedoch an einer Minimierung von Lebensmittelabfällen
    interessiert. Soweit in der Petition „widersinnige Normen“ angesprochen werden,
    weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auf europäischer Ebene auch auf
    Initiative der Bundesrepublik Deutschland viele Handelsnormen abgeschafft wurden.
    Lediglich bei 10 Obst- und Gemüsesorten gibt es weiterhin Handelsnormen. Im
    Handel gibt es Überlegungen, ein Sortiment „wie gewachsen“ anzubieten, das auf
    den Wochenmärkten ohnehin üblich ist. Ein solcher Versuch war bereits vor Jahren
    gemacht worden. Leider musste er wegen mangelnder Nachfrage wieder
    aufgegeben werden.
    Dadurch, dass viele Lebensmittelunternehmen eng mit den TAFELN
    zusammenarbeiten und Fehlchargen oder Lebensmittel kurz vor Ablauf des
    Mindesthaltbarkeitsdatums kostenlos abgegeben werden, können viele Lebensmittel
    der Vernichtung entzogen werden.

    Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass Wertschätzung für Lebensmittel
    nur durch Aufklärung erreicht werden kann. Die Einführung eines Straftatbestandes
    wird nicht als geeignet angesehen, der Verschwendung von Lebensmitteln
    entgegenzuwirken. Der Petitionsausschuss beschließt, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

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