Kraj : Nemecko

Lebens- und Genussmittel - Verbot der Vernichtung genießbarer Lebensmittel

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Deutschen Bundestag
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Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, der Vernichtung geniessbarer Lebensmittel durch Einzel- und Großhändler, sowie durch Lebensmittelproduzenten, entschieden entgegen zu treten und diese unter Strafe zu stellen.

Dôvody

Es ist einfach nur unfassbar, wie viele absolut unbedenklich geniessbare Lebensmittel Tag für Tag vernichtet werden (müssen), nur weil sie in Aussehen oder Form - oder gar wegen Fehlkalkulation - nicht den Normen der Einkäufer der Handelshäuser - und angeblich dem Wunsch der Verbraucher - entsprechen. Wenn man erfährt, dass zum Beispiel Gemüse produzierende Landwirte bereits damit kalkulieren müssen, dass lediglich 50 % ihrer Ernte tatsächlich auch im Verkauf landet, weil nur dieser Anteil den widersinnigen Normen entspricht und der Rest, weil schief oder krumm, zu groß oder zu klein gewachsen, schlichtweg vernichtet wird; dann kann einem doch nur schlecht werden. Dasselbe gilt für u.a. auch Großbäckereien und andere Großproduzenten. Das oft angeführte Argument, der Verbraucher wolle halt nur makellose Produkte, besticht angesichts des Ausmaßes der alltäglichen Lebensmittelvernichting einfach nicht. So weit, wie dieses Vorgehen inzwischen gekommen ist, reicht es einfach nicht aus, zu appellieren oder zu protestieren. Was es braucht, ist ein Gesetz, das die regelmäßige, geplante und absehbare Vernichtung von geniessbaren Lebensmitteln unter Strafe stellt.Eine Folge könnte sein, dass die Verbraucher sich wieder an die natürliche Vielfalt ihrer natürlichen Produkte gewöhnen.

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správy

  • Pet 3-17-10-2128-048948Lebens- und Genussmittel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass die Vernichtung essbarer Lebensmittel durch
    Einzel- und Großhändler sowie durch Lebensmittelproduzenten unter Strafe gestellt
    wird.
    Er führt aus, dass Landwirte, die Gemüse anbauen, berücksichtigen müssen, dass
    voraussichtlich nur 50 v.H. der Ernte verkauft werden können, da nur diese Menge
    den „widersinnigen Normen“ entspreche. Dies gelte auch für Großbäckereien und
    andere Produzenten. Diese alltägliche Lebensmittelvernichtung müsse unter Strafe
    gestellt werden. In der Folge... pokračovať

rozprava

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