Legale Einführung von verantwortungsvollem Lane Filtering für Motorradfahrende

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

26 Unterschriften

Sammlung beendet

26 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Sicherheitsorientierte Ergänzung zur StVO, die es Motorradfahrer:innen erlaubt, im Stau bei Schrittgeschwindigkeit vorschriftskonform zwischen Fahrzeugreihen zu fahren – wie in vielen EU‐Staaten üblich.

Begründung

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Petitionsanliegen / Forderung:
§ 7 Abs. 3 StVO soll ergänzt werden, damit Motorradfahrende bei stehenden oder sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen (z. B. in Stau oder Ampelspalte), innerhalb von Straßen mit mehr als zwei Spuren (z. B. innerstädtisch oder außerhalb), unter klaren Bedingungen (max. 20 km/h, Fußgängerzone und Rettungsgasse bleiben tabu, Platzabstand mindestens 0,75 m seitlich, Helm, Handschuhe, an Zwischenspuren RW‑Fahrstreifen-Verbot) legal vom Standfahrzeug zur Spitze ziehen dürfen.

Begründung:

  1. In zahlreichen EU‑Ländern (wie Frankreich, Italien, Niederlande, Schweiz) ist sogenanntes Filtering im Stau bereits legal gestattet – zugleich bestätigt durch positive Sicherheitsbilanzen bei niedriger Geschwindigkeit.
  2. In Deutschland ist Durchschlängeln im Stau aktuell verboten (§ 7 Abs. 3 StVO i. Vm. Rettungsgasse) und wird dennoch oft praktiziert – ohne rechtliche Klarheit oder geregelte Fortbildung. Laut IZRS‑Umfrage 2009 gaben 75 % der befragten Motorradfahrer an, bei Stau zu fahren .
  3. Gerade hat der vorherige Versuch (“Filtering / Lane Splitting in Deutschland erlauben” 2017–2019) mit nur 2.661 Unterschriften keine Resonanz im Bundestag gefunden . Mit gezielter Reichweite und professionellem Framing kann die 30.000‑Unterschriften‑Schwelle binnen sechs Wochen deutlich überschritten werden.
  4. Ein klar geregeltes Filtern mindert Staugefahren, Hitzestau bei Hitzebelastung (Function‑Clothing im Sommer), und fördert eine umweltfreundlichere Verkehrsabwicklung – ohne unverhältnismäßige Privilegien.

Vorgeschlagene Passage zur StVO (Entwurfstext):

„(3) Motorradfahrende dürfen bei angenommenem Verkehrsfluss von weniger als 10 km/h zwischen stehenden oder sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen innerhalb mehrspuriger Straßen in Schrittgeschwindigkeit (max. 20 km/h) langsam vorziehen, sofern …“ *(diese Formulierung mit konkreten wissenschaftlich gestützten Parametern belegen, z. B. max. 20 km/h, Mindestabstand 0,75 m, keine Nutzung von Rettungsgasse oder Standstreifen, geeignetes Schutzmaterial, Rückkehr in Kolonne bei passierender Aufhebung des Staus.)

Warum diese Petition jetzt einreichen?

  • Präzise Bedingungen schaffen Rechtsklarheit und ermöglichen versicherungstechnische Relevanz.
  • Gefahrvermeidung: Die StVO‐Änderung reduziert Risiken, insbesondere bei Überhitzung oder Ermüdung im Stau.
  • Eu‑Weisungskonformität: Da mehrere EU‑Staaten bereits Szenarien mit derselben Verkehrslogik erfolgreich reglementieren, bleibt die Änderung etwa EU‑kompatibel.
  • Politischer Druck: Eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss ist realistisch, sobald die Mitzeichnungsquote überschritten wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jason Rae, Ergenzingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.08.2025
Sammlung endet: 01.02.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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