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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen… das die Zahlungstermine einheitlich von Grundsicherung, Jobcenter, Rentenversicherung auf einen Zahltermin Monatsanfang entweder voraus oder rückwirkend auf dem Monat der zu erbringenden Leistung der Behörden gesetzt wird. Verrechnungsansprüche der Ämter sollen mit Verweis auf verfassungsmäßiges Persönlichkeitsrecht abgewiesen werden.
Begrundelse
Bisher kommt es bei der Zahlung monatlicher Leistungen von Grundsicherung und Rente oder Jobcenter zu Existenzbedrohenden Zahlungslücken von 30 Tagen, die nicht vom Leistungsbezieher überbrückt werden können. Das Jahr hat 12 Monate und man gewährt davon nur 11, wenn ein Amt im monatlich vorauszahlt und eines nach einem Monat nachträglich. Ziel der Verfassung ist ein sozial-kulturelles Existenzminimum an 12 Monate/Jahr durchgehend.Viele Kosten für die Sozialgerichte könnten minimiert werden .(Reformierung Justizkassen)Die Darlehensweise Gewährung zur Überbrückung verletzt wieder mit Ihrer Rückzahlung/Ratenzahlungspflicht das Existenzminimum.Die Wahrung des Existenzminimum hat oberste Priorität.Eine Überzahlung einer Behörde würde nicht mehr eintreten .
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Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Petition gestartet:
05.10.2012
Petition endet:
16.11.2012
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-11-2015Pet 4-17-11-8150-043171
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
Zahlungstermine von Grundsicherung, Jobcenter und Rentenversicherung einheitlich
auf einen Zahltermin am Monatsanfang entweder im Voraus oder rückwirkend auf
dem Monat der zu erbringenden Leistung gesetzt werden. Damit sollen zugleich
Verrechnungsansprüche der Sozialversicherungsträger untereinander
ausgeschlossen werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor,... mere
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