Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Zahlungstermine für Sozialleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
193 Unterstützende 193 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

193 Unterstützende 193 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… das die Zahlungstermine einheitlich von Grundsicherung, Jobcenter, Rentenversicherung auf einen Zahltermin Monatsanfang entweder voraus oder rückwirkend auf dem Monat der zu erbringenden Leistung der Behörden gesetzt wird. Verrechnungsansprüche der Ämter sollen mit Verweis auf verfassungsmäßiges Persönlichkeitsrecht abgewiesen werden.

Begründung

Bisher kommt es bei der Zahlung monatlicher Leistungen von Grundsicherung und Rente oder Jobcenter zu Existenzbedrohenden Zahlungslücken von 30 Tagen, die nicht vom Leistungsbezieher überbrückt werden können. Das Jahr hat 12 Monate und man gewährt davon nur 11, wenn ein Amt im monatlich vorauszahlt und eines nach einem Monat nachträglich. Ziel der Verfassung ist ein sozial-kulturelles Existenzminimum an 12 Monate/Jahr durchgehend.Viele Kosten für die Sozialgerichte könnten minimiert werden .(Reformierung Justizkassen)Die Darlehensweise Gewährung zur Überbrückung verletzt wieder mit Ihrer Rückzahlung/Ratenzahlungspflicht das Existenzminimum.Die Wahrung des Existenzminimum hat oberste Priorität.Eine Überzahlung einer Behörde würde nicht mehr eintreten .

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8150-043171

    Leistungen bei Arbeitslosigkeit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
    Zahlungstermine von Grundsicherung, Jobcenter und Rentenversicherung einheitlich
    auf einen Zahltermin am Monatsanfang entweder im Voraus oder rückwirkend auf
    dem Monat der zu erbringenden Leistung gesetzt werden. Damit sollen zugleich
    Verrechnungsansprüche der Sozialversicherungsträger untereinander
    ausgeschlossen werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor,... weiter

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