154 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Sportanlagen, die im Rahmen der Auflösung von Bundeswehrstandorten oder anderen öffentlichen Einrichtungen von den entsprechenden Kommunen übernommen werden und anschließend der Öffentlichkeit ( z. B. Vereinen und Nichtorganisierten) zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden, nicht von der Bima teuer abgekauft werden müssen. Den Kommunen sollten die entsprechenden Anlagen kostenlos überlassen werden oder zumindest nur für einen symbolischen Preis.
Razões
Die Sportanlagen wurden von Steuergeldern gebaut und unterhalten. Sie sind also vom Steuerzahler bereits bezahlt. Und nun soll der gleiche Steuerzahler, zwar aus einem anderen Haushaltstopf, die Anlagen nocheinmal bezahlen. Da die meisten Kommunen sowieso schon hoch verschuldet sind, ist dafür dann kein Geld mehr vorhanden. Es fehlt aber überall an vernünftigen Sportanlagen, vor allem untertags für den Breitensport (Kinder- und Seniorensport). Die Vereine sind meistens auf Schulturnhallen angewiesen und diese sind bis 17.00 Uhr vorwiegend dem Schulbetrieb vorbehalten.Ähnliches gilt für Schwimmhallen. In einem Fernsehbericht wurde heute am 11. Sept. 2014 dargestellt, dass viele Kinder nicht schwimmen können und deswegen viele ertrinken. Viele Schwimmbäder müssen geschlossen werden, weil die Kommunen kein Geld haben.Auch Sportvereine sind nicht unbedingt mit Geldern gesegnet und können damit auch nicht locker in Sportanlagen investieren
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Deslizamento destacável com código QR
fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
11/09/2014
Petição termina:
22/10/2014
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 2-18-08-640-012712
Liegenschaften des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Kommunen Sportanlagen bei der
Auflösung von Bundeswehrstandorten oder anderen öffentlichen Einrichtungen
kostenlos oder zu einem symbolischen Preis erhalten und nicht zum vollen Wert von
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erwerben müssen.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent, ein Turn- und Sportverein,avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.