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Transparenz und Medienöffentlichkeit von Ausschuss- und Ratssitzungen
Begrundelse
Der Grundsatz der Öffentlichkeit/Transparenz hat im Kommunalrecht erhebliche Bedeutung. Er dient zum einen dem Zweck, den Gedanken der Selbstverwaltung im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern und zum anderen zielt er darauf ab, ihnen eine gewisse Kontrolle zu ermöglichen, damit sie aus dem Verhalten der Ratsmitglieder politische Konsequenzen ziehen können. Dadurch soll der Bürgerschaft sowohl eine aus eigener Kenntnis und Beurteilung folgende sachliche Kritik an Entscheidungen oder auch an einzelnen Mandatsträgern als auch eine Willensbildung und Entscheidungsgrundlage für künftige Wahlen ermöglicht werden.
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