25 allekirjoitukset
Keräys valmis
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird die Aufnahme nichtabzugsfähiger Unfallschädekosten unter Drogeneinfluss unter Lohnsteuer-Hinweis 9.10 zu § 9 Einkommensteuergesetz "Unfallfolgen" gefordert.
Perustelut
Bis jetzt sind nur Fahrten unter Alkoholeinfluss als nicht abzugsfähig aufgenommen.Aufgrund der Zunahme der Drogendelikte ist diese Aufnahme bzw. Erweiterung wichtig.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
13.10.2016
Vetoomus päättyy:
02.03.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 26.1.2018Pet 2-18-08-6111-036696
Lohnsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.01.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als
Material zu überweisen.
Begründung
Die Petentin regt an, dass in die Lohnsteuer-Hinweise H 9.10 zu den nicht
abziehbaren Unfallschadenskosten auch die Unfallschadenskosten unter
Drogeneinfluss aufgeführt werden sollten. Aufgrund der Zunahme von
Drogendelikten sei diese Erweiterung des steuerlichen Hinweises wichtig.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 8 Diskussionsbeiträge und 25 Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss... enemmän
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