Alueella: Saksa

Lohnsteuer - Erweiterte Meldepflichten für Arbeitgeber

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutschen Bundestag
77 Tukeva 77 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

77 Tukeva 77 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit den Jahresmeldungen der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, muß die Zahl der im Beschäftigungszeitraum geleisteten Arbeitsstunden mitgeteilt werden. - und zwar für jeden Kalendermonat einzeln. Ebenso muß mitgeteilt werden, zu welchem Mindestlohnbereich der Arbeitnehmer gehört. Auf Anfrage ist jedem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber schrifrtlich eine Aufzeichnung auszuhändigen, wann nach Meinung des Arbeitgebers die Arbeitszeit je Arbeitstag begonnen und beendet hat.

Perustelut

Ebenso ist - und das ist oben nicht mehr einfügbar - jeder Arbeitgeber anhand der Listen, die die Arbeitsagentur für die verschiedenen Berufe hat, in einen Beruf einzustufen.Mit den Informationen läßt sich das Unterschreiten der Mindestlöhne einfach prüfen:Bruttolohn : Arbeitsstunden = Arbeitslohn je StundeLiegt der Arbeitslohn je Stunde unter der Grenze für den jeweiligen Tarifvertrag, können die zuständigen Stellen direkt ein Bußgeld verhängen.Der Arbeitnehmer kann anhand der gemachten Angaben auch eine Überprüfung selbst vornehmen.Die Benennung je Kalendermonat einzeln führt dazu, daß die Angaben leichter überprüfbar sind - so ist es z. B. für den Arbeitnehmer möglich, in dem einen oder anderen Monat eine Stichprobenaufzeichnung durchzuführen.Ich meine, daß viele gerade im Niedriglohnbereich überhaupt froh sind, Arbeit zu haben und sich auch nicht trauen, die entsprechenden Überprüfungen vorzunehmen. So braucht es ein einfaches, schnelles, unbürokratisches Verfahren, daß das Risiko erhöht, wenn ein Arbeitgeber unterhalb der Mindestlöhne zahlt. Ebenso ist es möglich, statistische Auswertungen einzuführen, um den Anlaß für weitere Mindestlöhne zu eruieren.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

  • Pet 2-17-08-6111-040555Lohnsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert erweiterte Mitteilungspflichten der Arbeitgeber bei den Meldungen
    zur Lohnsteuer, die eine Prüfung des Unterschreitens von Mindestlöhnen
    ermöglichen.
    Konkret fordert der Petent, dass mit den Jahresmeldungen der Lohnsteuer, die der
    Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, die Zahl der im Beschäftigungszeitraum
    geleisteten Arbeitsstunden mitgeteilt werden muss. Diese Mitteilung soll für jeden
    Kalendermonat einzeln erfolgen. Ebenso sei mitzuteilen, zu welchem
    Mindestlohnbereich der Arbeitnehmer gehöre. Außerdem... enemmän

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt