Region: Tyskland
Dialog

Luftfahrt - Keine Beauftragung von Privatfirmen für Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen Flughäfen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
154 Støttende 154 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

154 Støttende 154 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Luftsicherheit - Keine Privatfirmen bei Personen- und GepäckkontrollenDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass keine Privatfirmen die Maßnahmen der Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen Flughäfen durchführen dürfen.

Begrundelse

Die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland lässt es zu, dass die bundespolizeilichen Maßnahmen der Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen Flughäfen von Privatfirmen, sogenannten Beliehenen, durchgeführt werden dürfen, was auch die Regel ist.§ 4 Bundespolizeigesetz (BPolG) - Luftsicherheit"Der Bundespolizei obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs gemäß § 5 des Luftsicherheitsgesetzes, soweit diese Aufgaben nach § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Luftsicherheitsgesetzes in bundeseigener Verwaltung ausgeführt werden."§ 5 Abs. 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) - Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden"Die Luftsicherheitsbehörde kann geeigneten Personen als Beliehenen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Absätzen 1 bis 4 übertragen. Die Beleihung kann jederzeit widerrufen werden. Der Beliehene ist im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben und der sonst geltenden Gesetze befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen."Durch diese Regelung, dass Beliehene die sicherheitsrelevanten Kontrollen an deutschen Flughäfen durchführen, leidet der Sicherheitsstandard erheblich.Zahlreiche Test in den letzten Jahren durch Prüfer der EU oder auch durch Reporterteams verschiedener Senderanstalten ergaben, dass die Kontrollen mangelhaft waren. Bei einem Test durch EU-Prüfer am Flughafen Köln/Bonn brachten die Prüfer Anfang Februar 2016 in mehreren Fällen Waffen oder Zubehörteile für eine mögliche Bombe unentdeckt durch die Sicherheitsschleuse. Auch ein durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchgeführter Test, welcher filmisch dokumentiert wurde und in einer Doku am 13.02.2017 ausgestrahlt wurde, zeigt wie einfach es ist, Attrappen von Bombenbauteilen durch die Sicherheitskontrollen zu schleusen.Grund dafür dürfte der mangelhafte Ausbildungsstand und die Ausbildungsqualität sein. Auch Aussagen einiger ehemaliger Mitarbeiter in diesem Gewerbe, speziell am Flughafen, schildern die Zustände und schlechte Qualität der Kontrollen. Da hier Privatfirmen hinter diesen Kontrollen stehen, ist für die eingesetzten Firmen auch eine Gewinnerzielungsabsicht anzusehen, sodass die Qualität der Kontrollen stark darunter leidet und somit die Sicherheit an deutschen Flughäfen gefährdet ist. Dies sind unhaltbare Zustände.Daher muss unbedingt das Gesetz dahingehend geändert werden, dass keine Privatfirma diese sicherheitsrelevaten Kontrollen an deutschen Flughäfen durchführen darf und 1. dass diese Kontrolle wieder in die vollständige Hoheitsgewalt der Bundespolizei übertragen wirdoder2. dass diese Kontrolle an eine Firma übertragen wird, die zu 100 % im Eigentum des jeweiligen Bundeslandes liegt (z. B. Modell Bayern -> Organisationsprivatisierung unter Aufsicht der Landesregierung, Beschäftige haben einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes).

Link til petitionen

Billede med QR-kode

Afrivningsseddel med QR-kode

download (PDF)

Nyheder

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-18-06-965-040573
    94496 Ortenburg
    Flugsicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und
    Heimat – als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass keine Privatfirmen die Maßnahmen der
    Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen Flughäfen durchführen dürfen.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die derzeitige
    Gesetzeslage nach § 5 Absatz 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) es zulasse, dass die
    bundespolizeilichen Maßnahmen der Personen- und Gepäckkontrollen an deutschen
    Flughäfen von Privatfirmen, sogenannten Beliehenen, durchgeführt... mere

Intet PRO-argument endnu.

Der er ikke noget CONTRA-argument endnu.

Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu