Maklergebühren sollen Vermieter/Eigentümer tragen!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsauschuß des Landtags
130 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

130 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Der Petent fordert, dass Maklergebühren für Mietobjekte nicht länger vom Mieter getragen werden müssen.

Motivazioni:

Der Makler arbeitet ausschließlich für den Vermieter. Er erspart dem Vermieter sich selbst um die Vermittlung seines Objektes zu kümmern zu müssen. Die Kosten des Aufwands des Vermieters sollten doch im Preis der Miete schon enthalten sein. Exemplarischer Ablauf von Seiten des Vermieters/Maklers: 1. Aufnahme des Objekts und Vorbesprechung mit eventueller Begehung 2. Inserat des Objekts im Internet und/oder Zeitung 3. Vereinbaren von Terminen mit den Miet-Interessenten 4. Abschließen des Mietvertrages 5. Zahlung der Courtage von Seitens des Mieters Der Mieter hat keinerlei Nutzen von der Tätigkeit des Maklers. Der Makler erspart dem Mieter keinerlei Arbeit. Exemplarischer Ablauf von Seiten des Mieters: 1. Durchsuche von Anzeigen im Internet und Zeitungen. Evl. Anzeige über Wohnungssuche. 2. Besichtigung der Wohnung 3. Abschließen des Mietvertrages. Warum muss der Mieter für eine Dienstleisung zahlen, die nicht ihm zugute kommt?

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Es ist ganz einfach: Vereinbart A mit B, dass B für A etwas tut, für das C bezahlen soll, ist dies ein nach deutschem Recht ungültiger Vertrag zu Lasten Dritter. DIe heute übliche Regelung ist an sich illegal.

Die Maklergebühren grundsätzlich dem Vermieter/Eigentümer aufzubürden ist auch nicht angebracht. Maklergebühren sollten vom Auftraggeber getragen werden, gleich ob es sich dabei um einen Vermieter/Verkäufer handelt oder um einen der auf der Suche nach einem Miet-/Kaufobjekt ist.

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