Petition richtet sich an:
Justizministerinnen/Justizminister
Sie, geehrte Justizministerinnen und Justizminister haben die Möglichkeit, dass „unser Gesetz“ in ihrem jeweiligen Bundesland voll und ganz umgesetzt wird und zur Anwendung kommt – Bitte sorgen Sie dafür!
Einsatzkräfte können nicht „frei entscheiden, ob sie sich in gefährliche Situationen begeben oder nicht“. Deshalb ist es „folgerichtig, jeden Angriff, jede Beleidigung auf jeder Einsatzkraft stärker zu bestrafen als den Angriff auf eine „Individualperson“.
Immer öfter schlagen Einsatzkräften, Hass, Beleidigungen und Gewalt entgegen. Immer öfter wird „ihre Arbeit durch einen Mangel an Respekt erschwert, mangelnden Respekt vor dem Gesetz und den Menschen, die Menschen in Not helfen wollen. Einsatzkräfte sind besonders exponiert und „brauchen den Rückhalt der Politik“.
Die Ursache für zunehmender Gewalt ist, dass Strafverfahren, auch bei sehr jungen Tätern, wegen Geringfügigkeit, oder sogar wegen mangelndem öffentlichem Interesse, ohne jegliche Konsequenzen eingestellt werden!
Dieses Verhalten gegenüber den Einsatzkräften, ist eine doppelte Ohrfeige uns gegenüber!
Es sollte keine Symbolpolitik uns gegenüber sein, aber eine Symbolwirkung haben, nämlich: Null Toleranz gegenüber Angriffen auf Einsatzkräften. Wenn das Gesetz von Staatsanwälten und Richtern konsequent angewendet werden würde, würde die Zahl der Gewaltakte vermutlich zurück gehen.
Begründung
Übergriffe sollen bestraft werden. So liege künftig ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, auch ohne Absicht, diese bzw. dieses zu verwenden. Ebenfalls besonders schwerwiegend soll es künftig sein, wenn die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. Das Gesetz gilt als ein Beitrag zur Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode, Polizisten und andere Einsatzkräfte stärker bei gewalttätigen Übergriffen zu schützen (pst/mj/27.04.2017).
„Gesetzlich ist zum Umgang mit Gewalttätern alles ausreichend geregelt“, „aber es scheitert am Vollzug dieser Möglichkeiten“. Auch gegen Gaffer, die Rettungsarbeiten behindern, gibt es ausreichend rechtliche Handhaben, wie aktuelle Urteile zeigen. Aber „wer bitteschön soll denn die Strafanzeigen aufnehmen, wenn hundert Gaffer auf der Autobahn die Einsatzkräfte behindern?“
Grund hier für ist u.a., dass den Staatsanwaltschaften und Gerichten die personellen Ressourcen fehlen, die Masse der Anzeigen zu bewältigen.
Quellen:
https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/gewalt-gegen-rettungskraefte-wie-reagiert-die-feuerwehr-auf-angriffe-67641
https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalt-gegen-rettungskraefte-das-sagen-die-zahlen,RFEiEx2
https://www.sueddeutsche.de/panorama/studie-zu-gewalt-gegen-einsatzkraefte-maennlich-jung-aggressiv-1.3814103
https://www.rettungsdienst.de/downloads/gewalt-gegen-polizei-und-rettungsdienst-52900