Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Konkret fordern wir:
1. Sofortige Refinanzierung der Servicekräfte für die Essensversorgung im Krankenhaus. Dies muss als notwendige pflegeentlastende Maßnahme anerkannt und budgetiert werden.
2. Klare gesetzliche Definition pflegerischer Aufgaben, damit Service- und Reinigungsdienste nicht auf Pflegefachkräfte verlagert werden.
3. Nachhaltige Finanzierung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Krankenhaus zur Sicherstellung einer optimalen Versorgung der Patient*innen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegefachkräfte.
Die Verlagerung von Serviceaufgaben auf das Pflegepersonal ist ein gravierender Fehler, der dringend korrigiert werden muss.
Eine starke Pflege braucht eine klare Abgrenzung pflegerischer Tätigkeiten und eine Finanzierung, die nicht zulasten der Versorgungsqualität und der Mitarbeitenden geht!
Eine starke Pflege bringt starke und wirtschaftlich leistungsfähige Krankenhäuser.
Eine starke Pflege bedeutet eine starke und qualifizierte Behandlung und Versorgung der Patient*innen. Weniger geht nicht!!
Begründung
Situation: Ich arbeite selbst im Krankenhaus als Pflegefachkraft im Schichtdienst und in Vollzeit. Bislang wurde die Verteilung der Mahlzeiten in Krankenhäusern durch Servicekräfte übernommen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen zur Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) Inkrafttreten: 12.11.2022) werden jedoch Servicekräfte nicht mehr über das
Pflegebudget refinanziert. Krankenhäuser müssen diese Stellen nun selbst finanzieren – ein Budget dafür existiert jedoch nicht. In der Folge wurden zahlreiche Servicekräfte abgebaut.
Diese Entwicklung führt zu erheblichen Problemen:
- Pflegefachpersonen müssen neben ihrer eigentlichen pflegerischen Tätigkeit nun auch Mahlzeiten verteilen, was zulasten der Patient*innenversorgung geht.
- Pflegekräfte stehen weniger für ihre Kernaufgaben zur Verfügung. Das führt zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität und einer höheren psychischen Belastung.
- Die Einhaltung hygienischer Standards wird erschwert, da ein Wechsel zwischen pflegerischen Tätigkeiten und der Essensverteilung erfolgt.
- Die Einarbeitung, Anleitung und Begleitung von Auszubildenden, Praktikant*innen, im FSJTätigen kann wegen Zeitmangel und fehlenden Ressourcen nicht mehr sichergestellt werden.
- Die ohnehin angespannte Personalsituation verschärft sich weiter – es drohen noch mehr Berufsausstiege, ein steigender Krankenstand, eine zusätzliche Belastung und eine damit einhergehende Demotivierung der verbliebenen Pflegekräfte.
- Kein Personal bedeutet, dass Stationen geschlossen, Patient*innen NICHT VERSORGT werden können – eine Gefährdung der Akutversorgung.
Diese Fehlentwicklung stellt einen gravierenden Rückschritt in der Professionalisierung der Pflege dar. Darauf verweisen bereits der Deutsche Pflegerat und der Berufsverband der Pflegeberufe in ihren Stellungnahmen zu o.g. Gesetz.