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Meldepflicht für Saatgut-Engagierte könnte der Sortenvielfalt beträchtlich schaden

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Einige ErhalterInnen haben die Samengärtnerei bereits aufgegeben. Sie können Saatgut oder anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial nicht mehr legal anbieten, und illegal wollen sie es nicht tun. Die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt in den meisten europäischen Ländern hängt jedoch von solchen individuellen ErhalterInnen ab.

Mit ihrer Pflanzenschutzverordnung will die EU die Ausbreitung von Schadorganismen eindämmen, indem sie es Pflanzenschutzämtern ermöglicht, überall nach Viren, Bakterien, Pilzen oder Insekten zu suchen, auch in Gärten von Vielfalts-Engagierten, die seltenes Pflanzenvermehrungsmaterial über Webshops mit interessierten Menschen teilen. Die EU hat vor einigen Jahren ein ausgeklügeltes Kontrollsystem in Kraft gesetzt. Sie bewertet derzeit ihre Bestimmungen in Bezug auf Webshops neu. Deswegen rufen Vielfalts-Engagierte die Öffentlichkeit zur Hilfe.

Eine allgemeine Kontrolle von Hobbygärten ist zwar nicht beabsichtigt. Aber ausgerechnet Personen, die die Vielfalt von Kulturpflanzen erhalten und über Webshops Gleichgesinnten anbieten, müssen sich registrieren. Dies dürfte die Mehrheit der ErhalterInnen in den meisten EU-Ländern betreffen. Registrierte Personen und Organisationen müssen eine Reihe Verpflichtungen erfüllen, wie zum Beispiel: EU-Vorschriften kennen, Rückverfolgbarkeit gewährleisten und amtlich angeordnete Vernichtung von Pflanzen mit Schadorganismen durchführen. Sie können auch ein autorisiertes Unternehmen dafür bezahlen. Für einige Pflanzen, die besonders anfällig für bestimmte Schadorganismen sind, darunter Tomaten und Bohnen, müssen für jeden Webshop-Verkauf Pflanzenpässe ausgestellt werden.

Trotz guter Absichten - bessere Pflanzengesundheit - zeichnen sich erhebliche Schäden an der Vielfalt ab. Wegen der geringen Größe der Partien würden zusätzliche Verwaltungskosten den Preis für Vielfaltssaatgut erheblich stärker erhöhen als für kommerzielles Massensaatgut. Eine Kostenerstattung würde das Problem nicht lösen, denn auch dies bedeutet zusätzliche Verwaltung. Eine "leichtere Regulierung", die im Gespräch ist, würde ebenso wenig helfen, da immer noch die Meldpflicht von Vielfalts-Engagierten erforderlich wäre. Vor allem ErhalterInnen ohne Angestellte haben weder die Zeit noch das Geld für solche zusätzliche Verwaltungsarbeit. Sie haben mögliche Schädlinge ohnehin genau im Blick, denn sie möchten keine Pflanze verlieren, von der sie Samen ernten wollen. Nur Betreiber mit bezahltem Personal konnten bisher einige der gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die Vielfalt der Kulturpflanzen würde gesellschaftlich entwurzelt, wenn sie europaweit nur von einer Handvoll Organisationen mit bezahltem Personal bewahrt würde. Das lokale Engagement vieler Menschen für die Pflege der Sortenvielfalt muss eine gesellschaftliche Bewegung sein und bleiben. Es braucht viele Gärten mit vielen Menschen, die das lebendige, lokal angepasste Kulturerbe lieben, pflegen und weiterentwickeln und es der nächsten Generation übergeben. Wer würde sich engagieren, wenn teures Saatgut gekauft und eine amtliche Meldepflicht erfüllt werden müsste?

Uzasadnienie

Wer Vielfaltssorten vermehrt, beugt Schädlingen vor, anstatt sie chemisch zu bekämpfen. Die Pflege gesunder Böden, Mischanbau, Fruchtfolgen, und eine Umgebung, die natürlich vorkommende Nützlinge stärkt, trägt dazu bei, die Vitalität und Anpassungsfähigkeit der traditionellen Sorten zu nutzen. Mit ihrer breiten genetischen Basis können Vielfaltssorten Stress bewältigen. Ein gutes Beispiel ist die deutsche Apfelsorte "Edelborsdorfer", die seit 600 Jahren frei von Schorfschäden ist, der wichtigsten Krankheit im europäischen kommerziellen Apfelanbau.

Dass alten Sorten moderne "Resistenzgene" fehlen, ist kaum ein Nachteil. Solche Resistenzgene sind einzelne Gene, die durch Schadorganismen, die sich an sie anpassen, überwunden werden können. Monokulturen geben Schädlingen viel Raum, sich zu vermehren und manchmal neue Varianten zu bilden und zu verbreiten. Auch Vielfaltssorten können dann befallen werden.

Vielfaltssorten erkranken allerdings längst nicht immer, wenn Schaderreger vorhanden sind. Die Vernichtung von gesunden Pflanzen, nur weil Erreger nachweisbar sind, wäre ein schwerer Fehler, wenn die EU-Verordnung wirklich auf eine bessere Pflanzengesundheit abzielt.

Einige der ErhalterInnen haben nicht nur ihre Webshops gekündigt, sondern auch ihre Erhaltungsarbeit eingestellt. Ohne Webshops, insbesondere den Verkauf von Tomaten- und Bohnensamen, würde der Anbau zahlreicher Sorten und vieler anderer Arten auf einen Bruchteil dessen reduziert, was heute in Gärten und Feldern angebaut wird. Tomaten und Bohnen gelten wegen ihrer leichten Vermehrbarkeit, ihrer großen Anzahl Sorten und ihrer Attraktivität als „Botschafter der Vielfalt“. In ihrer Gefolge wird auch die Vielfalt vieler anderer Arten angebaut, vermehrt und verkauft.

Vielfaltssorten sind Notwendigkeit und Chance, nicht etwa ein erhebliches Risiko, wie manchmal behauptet wird. ErhalterInnen, auch wenn sie Webshops nutzen, müssen sofort und vollständig von einer amtlichen Registrierungspflicht gemäß der Pflanzenschutzverordnung EU 2016/2031 ausgenommen werden, sonst sind massive Einbrüche zu befürchten.

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