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Begjæringen ble ikke tatt til følge
Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .
Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, einen neuen § 554 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu beschließen, der dem Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Haltung eines Haustieres gewährt.
Grunnen til
In einer tierlieben Nation wie Deutschland sollte die Haustierhaltung in Mietwohnungen endlich gesetzlich geregelt werden, um auch dem Nichtjuristen die bisherige gefestigte, vor allem auf Billigkeitsgesichtspunkte gestützte Rechtsprechung nahezubringen.Hierzu bietet sich die Einfügung eines § 554 BGB etwa mit folgendem Wortlaut an:§ 554. Haustierhaltung(1) S. 1 Der Vermieter kann die Haltung eines Haustieres, mit Ausnahme von Kleintieren, von seiner Einwilligung abhängig machen. S. 2 Die Einwilligung darf nur versagt werden, wenn der Vermieter hieran ein berechtigtes Interesse hat. S. 3 Als solches ist es insbesondere anzusehen, wennNr. 1 das Tier zu einer gefährlichen Tierart gehörtNr. 2 der Vermieter in der Wohnung des Mieters wohnt und entweder eine Allergie gegen Haare des Tieres oder Angst vor dem Tier hat.S. 4 Die Einwilligung des Vermieters gilt als erteilt, wenn die Verweigerung der Einwilligung nicht vier Wochen nach Anfrage des Mieters diesem schriftlich zugeht.(2) Der Vermieter kann die Einwilligung jederzeit unter den in Absatz 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen widerrufen.(3) Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn der Mieter aus gesundheitlichen oder therapeutischen Gründen zwingend auf das Tier angewiesen ist.Erläuterung:Absatz 1 gibt dem Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Haustierhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters. Der Vermieter kann sich allerdings eine vorherige Zustimmung mietvertraglich zusichern lassen. Diese darf dann allerdings nur unter strengen Voraussetzungen verweigert werden. Absatz 3 stellt klar, dass das Halten von insbesondere Blindenhunden keiner vorherigen Zustimmung bedarf.
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nedlasting (PDF)Informasjon om kampanjer
Petisjon startet:
19.10.2016
Begjæringen avsluttes:
13.12.2016
Region:
Deutschland
kategori:
nyheter
-
Pet 4-18-07-4011-036717 Mietrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dem Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Haltung
eines Haustieres zu gewähren.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in einer tierlieben Nation wie
Deutschland die Haltung von Haustieren wünschenswert sei und deshalb gesetzlich
geregelt werden solle. Eine entsprechende neu in das BGB einzufügende Norm solle
dabei die dahingehende Rechtsprechung bestätigen. Demnach dürfe der Vermieter
der Haltung von Haustieren nur dann widersprechen, wenn er daran ein berechtigtes
Interesse... lengre
debatt
Ingen CONS-argument ennå.