Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Vermietung von Wohnungen die Frage nach der Schufa-Auskunft künftig nicht mehr zulässig ist, jedoch eine schriftliche Auskunft des Vorvermieters über die letzten 2 - 3 Jahre vorgelegt werden muss.
Perustelut
Mit der Schufaauskunft lässt sich zwar die Kreditwürdigkeit einer Person beurteilen, sie beinhaltet jedoch keinerlei Informationen darüber, wie jemand in einem Mietvertragsverhältnis seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Solche Informationen lassen sich in der Tat nur vom Vorvermieter beziehen. Unterschiedliche Personen priorisieren ihre Verpflichtungen unterschiedlich. Für den einen ist es das Wichtigste die Miete bezahlt zu haben bevor er die Wohnung verliert, dafür aber wegen anderen Dingen hochverschuldet ist, die sich dann in der Schufa wiederspiegeln. Andere Menschen wiederum halten die Miete für unwichtig. Aufschluss kann hier wirklich nur jemand geben, der mit jemanden in einem Vertragsverhältnis stand.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.10.2018
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