Mietrecht - Auskunft des Vorvermieters statt Schufa-Auskunft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Vermietung von Wohnungen die Frage nach der Schufa-Auskunft künftig nicht mehr zulässig ist, jedoch eine schriftliche Auskunft des Vorvermieters über die letzten 2 - 3 Jahre vorgelegt werden muss.

Begründung

Mit der Schufaauskunft lässt sich zwar die Kreditwürdigkeit einer Person beurteilen, sie beinhaltet jedoch keinerlei Informationen darüber, wie jemand in einem Mietvertragsverhältnis seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Solche Informationen lassen sich in der Tat nur vom Vorvermieter beziehen. Unterschiedliche Personen priorisieren ihre Verpflichtungen unterschiedlich. Für den einen ist es das Wichtigste die Miete bezahlt zu haben bevor er die Wohnung verliert, dafür aber wegen anderen Dingen hochverschuldet ist, die sich dann in der Schufa wiederspiegeln. Andere Menschen wiederum halten die Miete für unwichtig. Aufschluss kann hier wirklich nur jemand geben, der mit jemanden in einem Vertragsverhältnis stand.

Link zur Petition

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