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Mietrecht - Einbeziehung aller Mietverträge zur Berechnung des Mietspiegels

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
95 Ondersteunend 95 in Duitsland

Handtekeningeninzameling voltooid

95 Ondersteunend 95 in Duitsland

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  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass zur Berechnung des Mietspiegels alle Mietverträge einbezogen werden.

Reden

Die alleinige Berücksichtigung der Abschlüsse oder Änderungen von Mietverträgen der letzten vier Jahre spiegelt nicht die Realität wieder und führt zu einer Mietpreissteigerungsspirale. Der Ausschluss der Mietverträge, die außerhalb des Zeitraumes von vier Jahren abgeschlossen bzw. geändert wurden, ist nicht nachvollziehbar.Die Mietpreise in Großstädten steigen stetig und ein Ende ist nicht in Sicht. Ein Grund hierfür sind die Mietspiegel, die nur einen kleinen Teil des Marktes wiedergeben, da sie nur die letzten vier Jahre der Vertragsabschlüsse und -änderungen beinhalten. Hierdurch steigt der Mietspiegel stetig, was bei Neuvermietungen wieder eine Mieterhöhung nach sich zieht, welche wiederum den Mietspiegel anhebt und weitere Mieterhöhungen rechtfertigt. Diese nicht nachvollziehbare Regelung treibt die Mietpreise und muss schnellstens korrigiert werden.

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Nieuws

  • Pet 4-18-07-4011-041283 Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass zur Berechnung des Mietspiegels auch
    Mietverträge, die vor mehr als vier Jahren geschlossen oder geändert worden sind,
    einbezogen werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die alleinige
    Berücksichtigung von Mietverträgen, die innerhalb der letzten vier Jahre geschlossen
    wurden, nicht die realen Gegebenheiten abbilden würde. Die bisherige Berechnung
    des Mietspiegels... verder

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