Regija: Njemačka

Mietrecht - Ergänzung von § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (Vereinbarungen über Betriebskosten)

Molitelj
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Potpora 53 u Njemačka

Zbirka završena

53 Potpora 53 u Njemačka

Zbirka završena

  1. Pokrenut 2019
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Prosljeđivanje

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Der Paragraph 556 Bürgerliches Gesetzbuch wird um nachfolgenden Absatz ergänzt:§ 556 Abs. 5 BGBLegt der Mieter nach den Vorschriften aus § 556 Absatz 3 Satz 5 Widerspruch ein, so hat der Vermieter in einem Zeitraum von nicht länger als sechs Monaten darüber zu entscheiden.

Obrazloženje

Damit soll eine bisher bestehende Regelungslücke geschlossen werden. Der Mieter hat nach den Vorschriften des § 556 Abs. 3 BGB ein Jahr Zeit um gegen eine Nebenkostenabrechnungen Widerspruch einzulegen.Bisher ist nicht gesetzlich geregelt bis wann der Vermieter darüber zu entscheiden hat. Nach der Erfahrung des Petenten kann es länger als zwei Jahre dauern bis die Vermieter über den Widerspruch entschieden haben.Dies stellt eine nicht unerhebliche Benachteiligung des Mieters dar. Die Frist von sechs Monaten um über einen Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnungen zu entscheiden stellt im Gegensatz dazu keine Benachteiligung dar, da der Vermieter bereits sämtliche, für eine Nebenkostenabrechnung, erforderlichen Umstände und Unterlagen vorliegen haben muss um eine (streitgegenständlichen) Nebenkostenabrechnung erstellen zu können.

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