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Raccolta voti terminata
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Der Paragraph 556 Bürgerliches Gesetzbuch wird um nachfolgenden Absatz ergänzt:§ 556 Abs. 5 BGBLegt der Mieter nach den Vorschriften aus § 556 Absatz 3 Satz 5 Widerspruch ein, so hat der Vermieter in einem Zeitraum von nicht länger als sechs Monaten darüber zu entscheiden.
Motivazioni:
Damit soll eine bisher bestehende Regelungslücke geschlossen werden. Der Mieter hat nach den Vorschriften des § 556 Abs. 3 BGB ein Jahr Zeit um gegen eine Nebenkostenabrechnungen Widerspruch einzulegen.Bisher ist nicht gesetzlich geregelt bis wann der Vermieter darüber zu entscheiden hat. Nach der Erfahrung des Petenten kann es länger als zwei Jahre dauern bis die Vermieter über den Widerspruch entschieden haben.Dies stellt eine nicht unerhebliche Benachteiligung des Mieters dar. Die Frist von sechs Monaten um über einen Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnungen zu entscheiden stellt im Gegensatz dazu keine Benachteiligung dar, da der Vermieter bereits sämtliche, für eine Nebenkostenabrechnung, erforderlichen Umstände und Unterlagen vorliegen haben muss um eine (streitgegenständlichen) Nebenkostenabrechnung erstellen zu können.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
01/06/2019
La petizione termina:
31/07/2019
Regione:
Germania
Categorie:
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.