Mietrecht - Ergänzung von § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (Vereinbarungen über Betriebskosten)

Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Startet 2019
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  4. Dialog med mottaker
  5. Beslutning

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Videresending

Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Der Paragraph 556 Bürgerliches Gesetzbuch wird um nachfolgenden Absatz ergänzt:§ 556 Abs. 5 BGBLegt der Mieter nach den Vorschriften aus § 556 Absatz 3 Satz 5 Widerspruch ein, so hat der Vermieter in einem Zeitraum von nicht länger als sechs Monaten darüber zu entscheiden.

Grunnen til

Damit soll eine bisher bestehende Regelungslücke geschlossen werden. Der Mieter hat nach den Vorschriften des § 556 Abs. 3 BGB ein Jahr Zeit um gegen eine Nebenkostenabrechnungen Widerspruch einzulegen.Bisher ist nicht gesetzlich geregelt bis wann der Vermieter darüber zu entscheiden hat. Nach der Erfahrung des Petenten kann es länger als zwei Jahre dauern bis die Vermieter über den Widerspruch entschieden haben.Dies stellt eine nicht unerhebliche Benachteiligung des Mieters dar. Die Frist von sechs Monaten um über einen Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnungen zu entscheiden stellt im Gegensatz dazu keine Benachteiligung dar, da der Vermieter bereits sämtliche, für eine Nebenkostenabrechnung, erforderlichen Umstände und Unterlagen vorliegen haben muss um eine (streitgegenständlichen) Nebenkostenabrechnung erstellen zu können.

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Informasjon om kampanjer

Petisjon startet: 01.06.2019
Begjæringen avsluttes: 31.07.2019
Region: Deutschland
kategori:

Ingen PRO-argument ennå.

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