131 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die ordentlichen Kündigungsfristen für Mieter auf eine angemessene Frist zur Monatsmitte und Monatsende herabzusetzen, um der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gerecht zu werden.
Razões
Durch die Mietrechtsreform wurden die Kündigungsfristen zwar auf 3 Monate für den Mieter begrenzt, was jedoch immer noch, insbesondere in den städtischen Ballungszentren, zu doppelter Miete und ungleicher Interessenlagen führt. Ein Vergleich zwischen den Anforderungen im Angestelltenverhältnis (Kündigungsfrist 4 Wochen bis 2 Jahre, 1 Monate bis 5 Jahre, dann 2 Monate usw.) und der Miete einer Wohnung, stellt die lange und nicht flexible Kündigungsfrist für Wohnraum bis heute ein absolutes Ungleichgewicht dar. Insbesondere in Ballungszentren werden Wohnungen oft mit einer Frist von 1-2 Monaten angeboten, so dass der ausziehende Mieter immer ein bis zwei Monate Miete doppelt zahlt und die Vermieterin auch kein Interesse hat vorzeitig einen Mieter zu finden, da die Miete bis Ende der Kündigungsfrist geschuldet ist. Zudem ist eine Kündigung nur zum Monatsende immer mit einer doppelten Miete verbunden (Abmietung/Neuanmietung), da ein Umzug oft nicht direkt möglich ist. Daher sollten die Kündigungsfristen für die Mieterseite auf 6-8 Wochen begrenzt sowie Kündigungen auch zur Monatsmitte möglich sein, um die Entwicklung am Wohnungsmarkt auch flexibler gestalten zu können. Es ist unwahrscheinlich, dass Vermieter hierdurch einen echten Nachteil erhalten.
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Petição iniciada:
02/02/2016
Petição termina:
10/03/2016
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 4-18-07-4011-029399Mietrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die ordentlichen Kündigungsfristen für Mieter auf eine
angemessene Frist zur Monatsmitte und Monatsende herabzusetzen, um der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gerecht zu werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Kündigungsfristen
zwar im Zuge der Mietrechtsreform für den Mieter auf drei Monate begrenzt seien, dies
aber insbesondere in den städtischen Ballungszentren bei einem Wohnungswechsel
meist zu doppelter Miete und ungleicher Interessenlage führe.... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.