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Mietrecht - Neuregelung der Provisionshöhe für Wohnraum-Mietverträge

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Provisionshöhe für Wohnraum-Mietverträge neu geregelt wird, da die derzeitige Praxis aufgrund der Veränderung des Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß ist und die Höhe für viele Mieter eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Perustelut

Ich schlage eine Novellierung der Maklergebühren bei Wohnungsmietverträgen vor, die durch das WoVermittG geregelt sind.Die derzeitige Praxis, dass bei Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung eine Maklerprovision i. H. v. bis zu zwei Monatsmieten zzgl. MwSt anfällt, ist nicht mehr zeitgemäß und stellt für viele Mieter eine unverhältnismäßige Belastung dar. Insbesondere steht der Aufwand, den ein Makler betreiben muss, um einen Mieter zu "finden", oft in keinem Verhältnis zur dann anfallenden Provision für die Vermittlung.Der Wohnungsmarkt hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem Anbietermarkt entwickelt und die Mieten sind deswegen enorm angestiegen. Daher besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit, dass Makler beauftragt werden, denn die Nachfrage übersteigt das Angebot meist um ein vielfaches, woraus auch die Preissituation resultiert. Dennoch ist es in Ballungsgebieten oft nicht möglich, eine Wohnung ohne Beauftragung eines Maklers zu finden. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung genügt es, dass dem Interessenten nur der Vermieter genannt oder der Kontakt zu diesem hergestellt wird. Wenn es dann -auch durch Eigeninitiative- zu einem Mietvertrag kommt, wird die Provision fällig. Bei einer Kaltmiete von beispielsweise 1000 EUR würden somit 2380 EUR Provision nur für die Übermittlung der Kontaktdaten des Vermieters anfallen, was in keinerlei Verhältnis zur erbrachten Leistung steht. Auch immer häufiger stattfindende "Sammelbesichtigungen" sind ein eindeutiger Hinweis darauf, dass der Aufwand von Maklern einen Mieter zu finden, immer weniger im Verhältnis zur tatsächlichen Leistung steht.

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Uutiset

  • Pet 4-17-07-4011-041878

    Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es um den Provisionsanspruch von Maklern bei der Vermittlung von
    Mietverträgen über Wohnraum geht;
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung
    Der Petent fordert, die im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
    (WoVermRG) für eine Wohnungsvermittlung vorgesehene Provisionsobergrenze von
    zwei Monatsmieten zzgl. Umsatzsteuer abzusenken.
    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass... enemmän

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