Mietrecht - Schaffung einer amtlichen Beschwerdestelle für Mieter/Eigentümer von Immobilien (Klagemöglichkeit gegen Hausverwaltungen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

57 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, eine amtliche Beschwerdestelle für Mieter und Eigentümer von Immobilien zu schaffen, die das Recht hat, gegen Hausverwaltungen zu klagen oder ihnen Geldstrafen bei rechtlichen Verstößen oder Unterlassung von dringend notwendigen Reparaturen aufzuerlegen.

Begründung

Es gibt leider auch Hausverwaltungen, die sich vor Reparaturen drücken, Nebenkostenabrechnungen kaum bis nicht nachvollziehbar erstellen. Und recht unverschämt gegenüber Mietern sind, wohl mit dem Wissen, dass ein Mieter solange er nicht vor Gericht klagt, kaum zu seinem Recht kommt.Auch kommt es vor, dass die Treppenreinigung den Mietern weg genommen wird, auch wenn sich nur wenige nicht an die korrekte Reinigung halten und dann eine Reinigungsfirma dafür beauftragt wird. Das bedeutet dann eine unnötige Erhöhung der Nebenkosten, weil ja alle davon betroffen sind, die nicht klagen. Bekommen einige Mieter vom Amt die Miete und die Nebenkosten gezahlt, müssen die Steuerzahler mit ihren Steuergeldern die Putzfirma mitfinanzieren.Wenn sich Vermieter und Hausverwaltung einig sind, kann der Mieter eigentlich nichts mehr anderes machen als zu klagen, wenn etwas nicht korrekt abläuft und genau da hoffe ich, dass die Bußgelder in entsprechender Höhe, die Hausverwaltungen da zu bringen, es sich mehrmals zu überlegen, ob sie den Mieter nun korrekt behandeln oder nicht..Von daher fände ich es gut, wenn eine amtliche Überwachungsstelle die Hausverwaltungen überprüft und auch Bußgelder erstellen kann.So könnte man auch die Gerichte etwas entlasten und die Bewohner der Immobilien ebenfalls und Steuergelder sinnvoller einsetzen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.02.2017
Sammlung endet: 26.06.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4011-040930 Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine amtliche Beschwerdestelle gegen Hausverwaltungen für
    Mieter und Eigentümer von Immobilien gefordert.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es müsse eine amtliche
    Beschwerdestelle für Mieter und Eigentümer von Immobilien geschaffen werden, die
    das Recht habe, gegen Hausverwaltungen zu klagen oder ihnen Geldstrafen bei
    rechtlichen Verstößen oder Unterlassung von dringend notwendigen Reparaturen
    aufzuerlegen. Auch solle ein Bußgeld erfolgen, wenn eine Hausverwaltung etwas zu
    Unrecht von den Mietern verlange.

    Die Forderung sei notwendig, da es leider Hausverwaltungen gebe, die sich vor
    Reparaturen drückten, nicht nachvollziehbare Nebenkostenabrechnungen erstellten
    und sich unverschämt gegenüber den Mietern verhielten. Dazu gehöre auch die
    Erhöhung der Nebenkosten durch die Auftragsvergabe an Reinigungsfirmen gegen
    den Willen der Mieter. Bei Soziallleistungsbeziehern treffe diese Kostenerhöhung den
    Steuerzahler. Dies geschehe in dem Wissen, dass ein Mieter ohne gerichtliche Hilfe
    kaum sein Recht bekomme.

    Durch die Einsetzung einer amtlichen Überwachungsstelle könnten daher auch die
    Gerichte entlastet und Steuergelder sinnvoller eingesetzt werden.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 57 Mitzeichnern unterstützt,
    und es gingen 19 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Als Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wird unter
    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte festgestellt, dass
    bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen diese die Möglichkeit haben, sich an die
    Zivilgerichte zu wenden. Das Urteil kann dann soweit erforderlich mit staatlicher
    Unterstützung vollstreckt werden. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und
    – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die
    gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die
    Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen
    und Bürger einen Zugang zum Recht haben – unabhängig von Vermögen und
    Einkommen.

    In Mietsachen haben die Mieter zudem die Möglichkeit, bei den Mietervereinen Hilfe
    zu erlangen. Diese beraten ihre Mitglieder und vertreten diese gegenüber den
    Vermietern bzw. Hausverwaltungen außergerichtlich. Die Mietervereine bieten
    darüber hinaus die Möglichkeit des Abschlusses einer Gruppen-Rechtsschutz-
    Versicherung, die dann im Streitfall bei ausreichenden Erfolgsaussichten einer Klage
    die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten für einen Rechtsanwalt übernimmt.

    In Bezug auf die Forderung nach der Einführung von
    Ordnungswidrigkeitentatbeständen ist zudem zu bedenken, dass Strafrecht stets nur
    das letzte Mittel sein kann, in Fällen, in denen zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche
    Mittel nicht ausreichen, um Rechtsvorschriften wirksam durchzusetzen. Dies ist im
    Mietrecht nicht der Fall. Verliert der Vermieter ständig Prozesse, weil die
    Hausverwaltung gegen die bestehenden gesetzlichen Pflichten verstoßen hat, so ist
    davon auszugehen, dass der Vermieter schon auf Grund der damit verbundenen
    Prozesskosten sich eine neue Hausverwaltung suchen wird.

    Die in der Petition vertretene Ansicht, mittels einer Beschwerdestelle könnten
    Steuergelder eingespart werden, wird vom Ausschuss nicht geteilt, da die Einrichtung
    einer amtlichen Beschwerdestelle mit erheblichen Kosten für den Steuerzahler
    verbunden wäre.

    Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss die geltende Rechtslage für
    sachgerecht und sieht für die Einrichtung einer amtlichen Beschwerdestelle keinen
    gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Daher sieht der Ausschuss hinsichtlich der
    Eingabe keine Veranlassung zum Tätigwerden. Der Ausschuss empfiehlt das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

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