Alueella: Saksa

Mietrecht - Übernahme der entstehenden Umzugskosten bei Eigenbedarfskündigung durch Vermieter

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
187 Tukeva 187 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass bei einer Eigenbedarfskündigung eines Mietobjektes die mit dem Umzug entstehenden Kosten vom Vermieter übernommen werden müssen.

Perustelut

Ein Mieter geht mit einem unbefristeten Mietvertag in der Regel ein dauerhaftes Mietverhältnis ein. Der Mieter richtet sich dementsprechend darauf ein und wendet entsprechende Mittel für den Umzug und die Austattung des neuen Mietobjektes auf. Ein ungeplanter Auszug wegen Eigenbedarfskündigung verursacht zusätzlich erhebliche Kosten für den Umzug und Möbel die in einem neuen Mietobjekt eventuell nicht mehr benötigt werden. Der Aufwand und Kosten bei der Suche nach einem neuen Objekt und ggf. ein höherer Mietzins kommen noch hinzu. Laut aktueller Rechtslage trägt der Mieter sämtliche Kosten, auch wenn er unverschuldet die Kündigung erhält.

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Uutiset

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-4011-012311
    82054 Sauerlach
    Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition wird eine Ergänzung der Regelung zur Eigenbedarfskündigung
    dahingehend gefordert, dass die durch die Kündigung entstehenden Umzugskosten des
    Mieters vom Vermieter übernommen werden müssen.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass ein Mieter in der Regel einen
    unbefristeten Mietvertrag eingehe. Auf ein solches Dauerschuldverhältnis richte sich der
    Mieter ein und wendet für den Umzug und die Ausstattung entsprechende Mittel auf. Ein
    ungeplanter Auszug wegen... enemmän

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Bei entsprechender Kündigungsfrist kann von "plötzlich und unerwartet" keine Rede sein. Und warum sollte das Grundrecht auf Eigentum (und damit auch seine Nutzung) für Vermieter nicht gelten?

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