187 podpisy
Petícia sa nenaplnila
Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.
Petícia je adresovaná: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass bei einer Eigenbedarfskündigung eines Mietobjektes die mit dem Umzug entstehenden Kosten vom Vermieter übernommen werden müssen.
Dôvody
Ein Mieter geht mit einem unbefristeten Mietvertag in der Regel ein dauerhaftes Mietverhältnis ein. Der Mieter richtet sich dementsprechend darauf ein und wendet entsprechende Mittel für den Umzug und die Austattung des neuen Mietobjektes auf. Ein ungeplanter Auszug wegen Eigenbedarfskündigung verursacht zusätzlich erhebliche Kosten für den Umzug und Möbel die in einem neuen Mietobjekt eventuell nicht mehr benötigt werden. Der Aufwand und Kosten bei der Suche nach einem neuen Objekt und ggf. ein höherer Mietzins kommen noch hinzu. Laut aktueller Rechtslage trägt der Mieter sämtliche Kosten, auch wenn er unverschuldet die Kündigung erhält.
Odkaz na petíciu
Odtrhávací lístok s QR kódom
stiahnuť (PDF)Informácie o petícii
Petícia začala:
11. 10. 2018
Petícia končí:
22. 11. 2018
Kraj :
Nemecko
kategória:
správy
-
Petitionsausschuss
Pet 4-19-07-4011-012311
82054 Sauerlach
Mietrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Ergänzung der Regelung zur Eigenbedarfskündigung
dahingehend gefordert, dass die durch die Kündigung entstehenden Umzugskosten des
Mieters vom Vermieter übernommen werden müssen.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass ein Mieter in der Regel einen
unbefristeten Mietvertrag eingehe. Auf ein solches Dauerschuldverhältnis richte sich der
Mieter ein und wendet für den Umzug und die Ausstattung entsprechende Mittel auf. Ein
ungeplanter Auszug wegen... pokračovať
rozprava
Bei entsprechender Kündigungsfrist kann von "plötzlich und unerwartet" keine Rede sein. Und warum sollte das Grundrecht auf Eigentum (und damit auch seine Nutzung) für Vermieter nicht gelten?