La pétition est adressée à :
Oberbürgermeister
Milieuschutz im Leipziger Osten jetzt umsetzen – Vielfalt erhalten, Verdrängung stoppen!
Nirgendwo ist Leipzig so vielfältig wie rund um die Eisenbahnstraße. Menschen unterschiedlichster Herkunft leben in Neustadt-Neuschönefeld, Volksmarsdorf und dem Bülowviertel zusammen. Längst ist das Viertel auch für Investoren auf dem Immobilienmarkt attraktiv. Langjährige Bewohnerinnen und Bewohnerwerden entmietet, um nach Sanierungen höhere Mieten zu erzielen. Brachflächen erzielen Spitzenpreise und lassen entsprechend hochpreisige Mieten künftiger Neubauten erwarten. Diese Entwicklung müssen wir stoppen!
Die Bewohner*innen des Viertels haben in der Regel ein niedriges Einkommen und geben bereits jetzt im Schnitt mehr als ein Drittel, viele sogar die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für Miete aus. Mieten von mehr als 10 EUR/qm werden für Ärmere und prekär Beschäftigte, Menschen mit Migrationsgeschichte und Familien zum Auszug aus ihrer Wohnung und damit zur Verdrängung aus dem Viertel führen. Das müssen wir gemeinsam verhindern!
Wir fordern die Einführung einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutz) und den Erlass einer Veränderungssperre, um hochpreisige Mieten im Leipziger Osten zu verhindern.
Mit einer sozialen Erhaltungssatzung und eine Veränderungssperre können Mietsteigerungen durch Luxusbauvorhaben und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen jetzt vermieden werden. Immobilien können für gemeinnützige Wohnungsgesellschaften und Kollektivhäuser gesichert werden, um dauerhaft bezahlbare Mieten zu gewährleisten.
Zur Vorbereitung und Festsetzung des Milieuschutzgebietes sind die betroffenen Mieterinnen und Vermieterinnen umfassend zu informieren und zu beraten.
Miete darf kein Armutsrisiko werden! Wohnen ist ein Menschenrecht!
Raison
In den Ortsteilen Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf sowie dem Bülowviertel sind seit einigen Jahren erhebliche Wertsteigerungen auf dem Miet- und Immobilienmarkt zu verzeichnen. Bereits in den letzten Jahren stiegen die Angebotsmieten im Quartier deutlich an. Dementsprechend sind erhebliche Mietsteigerungen infolge übermäßiger Sanierungen und Neubauvorhabenzu erwarten, die zu einer Verdrängung von bereits gebietsansässiger Wohnbevölkerung führen kann. Die lebendige soziale Mischung des Inneren Leipziger Osten ist deshalb massiv gefährdet.
Zum Schutz der gebietsansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung sieht das Baugesetzbuch (§§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 172 BauGB) die Möglichkeit vor, eine sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutz)vor. Viele deutsche Großstädte wie z.B. Berlin zeigen, dass auf diese Weise eine funktionierende Nachbarschaft in von Verdrängung bedrohten Quartierenerhalten werden kann. Teure Bauvorhaben können ebenso untersagt werden wie die Umwandlung von Miet- in Eigentumwohnungen.
Zudem kann die Stadt in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung ein Vorkaufsrecht ausüben, um Immobilien dauerhaft in öffentliches Eigentum wie der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) bzw. gemeinnützigen Wohnungsbesitz von Genossenschaften oder Kollektivhausprojekten zu überführen.
Angesichts des erheblichen Drucks auf dem Immobilienmarkt kann nicht mehr bis 2019 oder später gewartet werden, um eine Milieuschutzsatzung einzuführen. Vielmehr muss umgehend eine Veränderungssperre erlassen werden, um hochpreisige Bauvorhaben jetzt zu verhindern, bis der Milieuschutz greift.