Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern die Einführung des Mindestlohn für WfbM.
Zur Teilhabe gehört es auch, genügend Geld zur Verfügung zu haben.
Für Beschäftigte in Deutschland gilt, dass ihnen für ihre Arbeit der sogenannte Mindestlohn gezahlt werden muss. Für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, gibt es den nicht.
1,35 Euro ist der Stundenlohn. Wo produziert wird, für Aufträge aus dem ersten Arbeitsmarkt, soll auch der Mindestlohn gezahlt werden.
Begründung
Dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutzdurch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.
Menschen mit Beeinträchtigung, die Vollzeit arbeiten, ihren Fähigkeiten entsprechend, den gleichen Vorteil haben, an der Gesellschaft Teilzuhaben. Deshalb fordere ich den Mindestlohn, ihnen soll nicht das Gefühl vermittelt werden, wegen Ihrer Behinderung bestraft oder Diskriminiert zu werden.
Der Werkstattlohn wird sogar bei der Grundsicherung mit angerechnet.