Regija: Njemačka
 

Mineralölsteuer - Einführung einer Kerosinsteuer für gewerblich operierende Luftfahrtunternehmen

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Peticija je upućena
Deutschen Bundestag

3.233 Potpisi

Peticija je odbijena.

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  1. Pokrenut 2010
  2. Kolekcija završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags.

Peticija je upućena: Deutschen Bundestag

Man möge beschließen, dass das Kerosin für gewerblich operierende Luftfahrtunternehmen besteuert wird!

Obrazloženje

In Deutschland wird fast alles besteuert! Warum nicht das Kerosin? Lobbyismus?! Wer heute in den Urlaub fliegen kann, der kann auch die Kerosinsteuer zahlen! Zumal wird auch dadurch die Billigfliegerei verhindert, welche der Umwelt nicht zuträglich ist. In den Kraftstoffpreisen sind zig Steuern enthalten, warum sollte man dann nicht das Kerosin besteuern? Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Umwelt muss das Kerosin besteuert werden!

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Preuzimanje (PDF)

Informacije o peticiji

Peticija je započela: 25. 01. 2010.
Kolekcija završava: 25. 03. 2010.
Regija: Njemačka
Kategorija:  

Novosti

  • Pet 2-17-08-6130-003070Mineralölsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert die Einführung einer Kerosinsteuer für gewerblich operierende
    Luftfahrtunternehmen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, Flugzeugkraftstoffe für gewerblich operierende
    Luftfahrtunternehmen unterlägen nicht dem deutschen Energiesteuergesetz und
    seien auch nicht der deutschen Ökosteuer unterworfen. Andererseits seien in den
    Kraftstoffpreisen, etwa für Pkw, hohe Steueranteile enthalten. Eine derartige
    Ungleichbehandlung sei aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht hinnehmbar.
    Weiterhin würden bei einer Besteuerung von Flugzeugtreibstoffen Flüge verteuert,
    wodurch über einen Rückgang der Flugbewegungen ein positiver Beitrag für die
    Umwelt erreicht werden könne.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 3.233 Mitzeichnungen sowie
    53 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus erreichten den Petitionsausschuss
    88 zustimmende Unterschriften auf dem Postwege.
    Es liegen weiterhin 28 Mehrfachpetitionen mit verwandter Zielrichtung vor, die wegen
    des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
    zugeführt werden.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss stellt zu dem vorgetragenen Anliegen zunächst grundlegend
    fest, dass bereits am 15. Mai 2000 in der Sitzung der EU-Ratsarbeitsgruppe
    "Finanzfragen" die überwiegende Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten die Einführung
    einer Kerosinbesteuerung begrüßt hat. Allerdings wurde unter Verweis auf die
    Wettbewerbssituation ein Alleingang der EU abgelehnt. Die Arbeitsgruppe hat sich
    zum damaligen Zeitpunkt darauf verständigt, dass einerseits die Verhandlungen auf
    der Ebene der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Einführung einer
    internationalen Kerosinbesteuerung verstärkt und andererseits alternative
    Instrumente zur Reduktion von Emissionen entwickelt werden sollten (etwa
    emissionsbezogene Start- und Landgebühren).
    Der Petitionsausschuss erinnert weiterhin daran, dass auf EU-Ebene Artikel 14
    Abs. 2 der Energiesteuerrichtlinie vom 31. Oktober 2003 (RL 2003/96/EG) es den
    Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2004 freistellt, reine Inlandsflüge der
    Kerosinsteuer zu unterwerfen. Gleiches gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn
    die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander
    geschlossen haben. Alle anderen gewerblichen Flüge sind gemäß Artikel 14 Abs. 1
    der Energiesteuerrichtlinie weiterhin obligatorisch von der Mineralölsteuer befreit.
    Der Petitionsausschuss macht ferner darauf aufmerksam, dass sich der Informelle
    Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU (ECOFIN) in seiner Sitzung am 13. und
    14. Mai 2005 mit der Frage einer Besteuerung von Flugkraftstoffen, die auf
    grenzüberschreitenden Flügen innerhalb der EU durch EU-Fluggesellschaften
    verwendet werden sollen, befasst hat. Es wurde erörtert, inwieweit sich eine solche
    Besteuerung als innovatives Finanzierungsinstrument zur Finanzierung von
    Entwicklungshilfeleistungen innerhalb der EU eignen könnte. Im Rahmen der
    Erörterungen hat sich jedoch gezeigt, dass eine EU-weite Kerosinsteuer gegenwärtig
    keine Chance auf Zustimmung hat. Insbesondere die EU-Mitgliedstaaten mit starkem
    Tourismus hatten entschiedenen Widerstand geäußert.
    Die Durchsetzung einer obligatorischen Besteuerung aller EU-weiten Flüge erscheint
    daher auch bei der Novellierung der Energiesteuerrichtlinie nicht Erfolg
    versprechend. Die deutsche Seite zeigt sich jedoch weiter der Idee gegenüber offen,
    den Einstieg in eine EU-weite Besteuerung des gewerblichen Flugverkehrs
    anzustreben.

    Weiterhin macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass eine Besteuerung
    von EU-weiten Flügen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten auf der Grundlage
    einer Änderung bestehender Luftverkehrsabkommen für die Luftfahrtunternehmen
    der beteiligten EU-Mitgliedstaaten verstärkte Wettbewerbsnachteile mit sich bringen
    würde. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass nur diejenigen Kraftstoffe
    besteuert werden dürften, die in den betroffenen Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland
    getankt werden. Die in den Luftfahrzeugen bei Einflug in einen Mitgliedstaat oder
    nach Deutschland vorhandenen Kraftstoffe dürfen dagegen nicht besteuert werden.
    Dadurch besteht die permanente Gefahr einer Steuervermeidung durch Auftanken
    im Ausland.
    Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass die Bundesregierung zuletzt in dem im
    Juli 2008 veröffentlichten Masterplan für Güterverkehr und Logistik unter
    Bezugnahme auf den erforderlichen Beitrag des Luftverkehrssektors zum Klima- und
    Umweltschutz Folgendes festgehalten hat: "Auch der Luftverkehrssektor muss
    seinen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten (z. B. durch Maßnahmen im
    Bereich des aktiven und passiven Lärmschutzes sowie der Lärmminderung,
    wettbewerbsneutrale Einbeziehung des Luftverkehrs in den internationalen
    Emissionshandel, Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraumes und
    emissionsbezogenes Landeentgelt). Da sowohl die Besteuerung von Inlandsflügen
    als auch die Besteuerung von innereuropäischen Flügen zwischen einzelnen
    Mitgliedstaaten für die Luftfahrtunternehmen der beteiligten EU-Mitgliedstaaten
    erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten würde, ist aus Sicht der
    Bundesregierung die Einführung einer Kerosinsteuer unter den gegebenen
    Bedingungen grundsätzlich nur weltweit zu realisieren."
    Die Bundesregierung hatte in der 17. Wahlperiode in der Haushaltsklausur am
    6./7. Juni 2010 beschlossen, dass im internationalen Flugverkehr verstärkte Anreize
    für umweltgerechtes Verhalten benötigt werden. Da die Einführung einer EU-weiten
    Kerosinsteuer kurzfristig unwahrscheinlich ist, wird seit dem 1. Januar 2011 eine
    Luftverkehrsteuer für alle Passagiere erhoben, die von einem inländischen Flughafen
    abfliegen. Der Steuersatz beträgt derzeit – abhängig von der Entfernung zum
    Zielort – 7,50€bzw. 23,43€und 42,18€pro Passagier.
    Soweit der Petent in seiner Eingabe auf positive Umweltwirkungen der Einführung
    einer Kerosinsteuer Bezug nimmt, erinnert der Petitionsausschuss daran, dass seit

    Anfang 2012 die Einbeziehung des Luftverkehrs in das bestehende
    Emissionshandelssystem der EU (European Union Emission Trading System – EU-
    ETS) erfolgt ist. Bei diesem System ist eine Gesamtmenge von
    Treibhausgasemissionen festgelegt, innerhalb der die Beteiligten nach Bedarf
    Emissionszertifikate kaufen oder verkaufen können. Somit wird ein stetiger Anreiz für
    Luftfahrtunternehmen geschaffen, ihre Emissionen zu minimieren. Allerdings hat die
    Europäische Kommission am 26. November 2012 einen Vorschlag zur befristeten
    Aussetzung des Vollzugs für die außereuropäische Flüge betreffenden Pflichten
    vorgelegt, da es auf der Ebene der ICAO derzeit Verhandlungen über die Einführung
    globaler Klimaschutzmaßnahmen gab. Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass
    die Bundesregierung dabei gemeinsam mit den anderen EU-Staaten die
    Verabschiedung einer verbindlichen Obergrenze für die Klimagasemissionen des
    Flugverkehrs sowie die Einführung eines dem EU-Emissionshandel ähnlichen,
    marktwirtschaftlichen Instrumentes angestrebt hat.
    Aufgrund der Ergebnisse der Versammlung der ICAO werden derzeit – befristet bis
    zum Jahr 2016 – nur Flüge zwischen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes
    vollständig in das EU-ETS einbezogen, während die Einbeziehung internationaler
    Flüge ausgesetzt ist. Nach der ICAO-Versammlung im Jahr 2016 wird die Situation
    dann im Lichte der Ergebnisse neu bewertet. Auf diese Weise wird Raum für die
    ICAO-Verhandlungen geschaffen, gleichzeitig aber auch der Druck für eine
    anspruchsvolle globale Lösung weiter aufrechterhalten.
    Soweit der Petent auf den Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit Bezug nimmt,
    verweist der Petitionsausschuss u. a. auf einen Beschluss des Bundesrates vom
    18. September 2009 zu einer Mitteilung der Kommission der Europäischen
    Gemeinschaften, betreffend eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr (BR-
    Drucksache 603/09). Er hat in seinem Beschluss u. a. festgestellt, dass der
    internationale Luftverkehr und der internationale Seeverkehr bisher in den
    klimapolitischen Vertragswerken nicht berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund
    des bisherigen Wachstums der Transportleistungen bei diesen beiden
    Verkehrsträgern spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass im Rahmen des
    anstehenden Verkehrsweißbuches Maßnahmen zur Verringerung der
    Umweltauswirkungen auch für diese Verkehrsträger benannt werden. Er hat
    festgestellt, dass die Situation der im intermodalen Wettbewerb stehenden
    Verkehrsträger (Straßen-, Eisenbahn-, Schiffs- und Flugverkehr) sowohl im

    Personen- als auch im Güterverkehr aufgrund von fiskalischen Regulierungen höchst
    unterschiedlich ist. So sei sowohl der Luft- als auch der Schiffsverkehr derzeit von
    energiesteuerlichen Instrumenten befreit, hingegen müssten vom Straßen- und
    nichtelektrifizierten Schienenverkehr in Deutschland Mineralöl- und Ökosteuer
    entrichtet werden. In der unveränderten energiesteuerlichen Befreiung des Luft- und
    Schiffsverkehrs sieht der Bundesrat eine Ungleichbehandlung, die zu weiteren
    Verwerfungen im Verkehrssektor mit ungewollten Konsequenzen führen kann. Er
    hält es daher für notwendig, dass die EU-Kommission im geplanten
    Verkehrsweißbuch Maßnahmen zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen auf
    dem Verkehrsmarkt vorschlägt bzw. formuliert.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass das
    vom Petenten vorgetragene Anliegen bereits in hohem Maße in die laufenden
    politischen Diskussionsprozesse Eingang gefunden hat. Angesichts dessen kann der
    Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, weitergehend im Sinne des
    vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.
    Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
    der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen und dem
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - als
    Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
    Kenntnis zu geben, soweit sie auf die Notwendigkeit einer ökologischen
    Differenzierung der Luftverkehrsteuer aufmerksam macht, wurde mehrheitlich
    abgelehnt.

    Begründung (PDF)

Zuständig für die Treibstoffversorgung des Frankfurter Flughafens ist die Hydranten-Betriebs OHG (HBG),... Die durchschnittliche Betankungsmenge liegt bei ca. 15 Millionen Liter pro Tag. Das sind allein für Frankfurt 4.58 Mrd Liter/Jahr Bei dem für Superbenzin gültigen Steuersatz von 0.6572€/l wären das rund 3.6 Mrd Euro/Jahr mit denen der Luftverkehr für nur einen Flughafen in Deutschland subventioniert wird. Wenn man diese Steuern in den Schienenverkehr investieren würde könnte man etliche Tonnen CO2 einsparen Es sollte aber natürlich Europaweit derselbe Steuersatz eingeführt werden.

Još nema argumenata protiv.

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