Mineralölsteuer - Einführung einer Kerosinsteuer für gewerblich operierende Luftfahrtunternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
3.233 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.233 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:32

Pet 2-17-08-6130-003070Mineralölsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert die Einführung einer Kerosinsteuer für gewerblich operierende
Luftfahrtunternehmen.
Zur Begründung wird ausgeführt, Flugzeugkraftstoffe für gewerblich operierende
Luftfahrtunternehmen unterlägen nicht dem deutschen Energiesteuergesetz und
seien auch nicht der deutschen Ökosteuer unterworfen. Andererseits seien in den
Kraftstoffpreisen, etwa für Pkw, hohe Steueranteile enthalten. Eine derartige
Ungleichbehandlung sei aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht hinnehmbar.
Weiterhin würden bei einer Besteuerung von Flugzeugtreibstoffen Flüge verteuert,
wodurch über einen Rückgang der Flugbewegungen ein positiver Beitrag für die
Umwelt erreicht werden könne.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 3.233 Mitzeichnungen sowie
53 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus erreichten den Petitionsausschuss
88 zustimmende Unterschriften auf dem Postwege.
Es liegen weiterhin 28 Mehrfachpetitionen mit verwandter Zielrichtung vor, die wegen
des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss stellt zu dem vorgetragenen Anliegen zunächst grundlegend
fest, dass bereits am 15. Mai 2000 in der Sitzung der EU-Ratsarbeitsgruppe
"Finanzfragen" die überwiegende Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten die Einführung
einer Kerosinbesteuerung begrüßt hat. Allerdings wurde unter Verweis auf die
Wettbewerbssituation ein Alleingang der EU abgelehnt. Die Arbeitsgruppe hat sich
zum damaligen Zeitpunkt darauf verständigt, dass einerseits die Verhandlungen auf
der Ebene der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Einführung einer
internationalen Kerosinbesteuerung verstärkt und andererseits alternative
Instrumente zur Reduktion von Emissionen entwickelt werden sollten (etwa
emissionsbezogene Start- und Landgebühren).
Der Petitionsausschuss erinnert weiterhin daran, dass auf EU-Ebene Artikel 14
Abs. 2 der Energiesteuerrichtlinie vom 31. Oktober 2003 (RL 2003/96/EG) es den
Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2004 freistellt, reine Inlandsflüge der
Kerosinsteuer zu unterwerfen. Gleiches gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn
die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander
geschlossen haben. Alle anderen gewerblichen Flüge sind gemäß Artikel 14 Abs. 1
der Energiesteuerrichtlinie weiterhin obligatorisch von der Mineralölsteuer befreit.
Der Petitionsausschuss macht ferner darauf aufmerksam, dass sich der Informelle
Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU (ECOFIN) in seiner Sitzung am 13. und
14. Mai 2005 mit der Frage einer Besteuerung von Flugkraftstoffen, die auf
grenzüberschreitenden Flügen innerhalb der EU durch EU-Fluggesellschaften
verwendet werden sollen, befasst hat. Es wurde erörtert, inwieweit sich eine solche
Besteuerung als innovatives Finanzierungsinstrument zur Finanzierung von
Entwicklungshilfeleistungen innerhalb der EU eignen könnte. Im Rahmen der
Erörterungen hat sich jedoch gezeigt, dass eine EU-weite Kerosinsteuer gegenwärtig
keine Chance auf Zustimmung hat. Insbesondere die EU-Mitgliedstaaten mit starkem
Tourismus hatten entschiedenen Widerstand geäußert.
Die Durchsetzung einer obligatorischen Besteuerung aller EU-weiten Flüge erscheint
daher auch bei der Novellierung der Energiesteuerrichtlinie nicht Erfolg
versprechend. Die deutsche Seite zeigt sich jedoch weiter der Idee gegenüber offen,
den Einstieg in eine EU-weite Besteuerung des gewerblichen Flugverkehrs
anzustreben.

Weiterhin macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass eine Besteuerung
von EU-weiten Flügen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten auf der Grundlage
einer Änderung bestehender Luftverkehrsabkommen für die Luftfahrtunternehmen
der beteiligten EU-Mitgliedstaaten verstärkte Wettbewerbsnachteile mit sich bringen
würde. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass nur diejenigen Kraftstoffe
besteuert werden dürften, die in den betroffenen Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland
getankt werden. Die in den Luftfahrzeugen bei Einflug in einen Mitgliedstaat oder
nach Deutschland vorhandenen Kraftstoffe dürfen dagegen nicht besteuert werden.
Dadurch besteht die permanente Gefahr einer Steuervermeidung durch Auftanken
im Ausland.
Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass die Bundesregierung zuletzt in dem im
Juli 2008 veröffentlichten Masterplan für Güterverkehr und Logistik unter
Bezugnahme auf den erforderlichen Beitrag des Luftverkehrssektors zum Klima- und
Umweltschutz Folgendes festgehalten hat: "Auch der Luftverkehrssektor muss
seinen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten (z. B. durch Maßnahmen im
Bereich des aktiven und passiven Lärmschutzes sowie der Lärmminderung,
wettbewerbsneutrale Einbeziehung des Luftverkehrs in den internationalen
Emissionshandel, Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraumes und
emissionsbezogenes Landeentgelt). Da sowohl die Besteuerung von Inlandsflügen
als auch die Besteuerung von innereuropäischen Flügen zwischen einzelnen
Mitgliedstaaten für die Luftfahrtunternehmen der beteiligten EU-Mitgliedstaaten
erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten würde, ist aus Sicht der
Bundesregierung die Einführung einer Kerosinsteuer unter den gegebenen
Bedingungen grundsätzlich nur weltweit zu realisieren."
Die Bundesregierung hatte in der 17. Wahlperiode in der Haushaltsklausur am
6./7. Juni 2010 beschlossen, dass im internationalen Flugverkehr verstärkte Anreize
für umweltgerechtes Verhalten benötigt werden. Da die Einführung einer EU-weiten
Kerosinsteuer kurzfristig unwahrscheinlich ist, wird seit dem 1. Januar 2011 eine
Luftverkehrsteuer für alle Passagiere erhoben, die von einem inländischen Flughafen
abfliegen. Der Steuersatz beträgt derzeit – abhängig von der Entfernung zum
Zielort – 7,50€bzw. 23,43€und 42,18€pro Passagier.
Soweit der Petent in seiner Eingabe auf positive Umweltwirkungen der Einführung
einer Kerosinsteuer Bezug nimmt, erinnert der Petitionsausschuss daran, dass seit

Anfang 2012 die Einbeziehung des Luftverkehrs in das bestehende
Emissionshandelssystem der EU (European Union Emission Trading System – EU-
ETS) erfolgt ist. Bei diesem System ist eine Gesamtmenge von
Treibhausgasemissionen festgelegt, innerhalb der die Beteiligten nach Bedarf
Emissionszertifikate kaufen oder verkaufen können. Somit wird ein stetiger Anreiz für
Luftfahrtunternehmen geschaffen, ihre Emissionen zu minimieren. Allerdings hat die
Europäische Kommission am 26. November 2012 einen Vorschlag zur befristeten
Aussetzung des Vollzugs für die außereuropäische Flüge betreffenden Pflichten
vorgelegt, da es auf der Ebene der ICAO derzeit Verhandlungen über die Einführung
globaler Klimaschutzmaßnahmen gab. Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass
die Bundesregierung dabei gemeinsam mit den anderen EU-Staaten die
Verabschiedung einer verbindlichen Obergrenze für die Klimagasemissionen des
Flugverkehrs sowie die Einführung eines dem EU-Emissionshandel ähnlichen,
marktwirtschaftlichen Instrumentes angestrebt hat.
Aufgrund der Ergebnisse der Versammlung der ICAO werden derzeit – befristet bis
zum Jahr 2016 – nur Flüge zwischen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes
vollständig in das EU-ETS einbezogen, während die Einbeziehung internationaler
Flüge ausgesetzt ist. Nach der ICAO-Versammlung im Jahr 2016 wird die Situation
dann im Lichte der Ergebnisse neu bewertet. Auf diese Weise wird Raum für die
ICAO-Verhandlungen geschaffen, gleichzeitig aber auch der Druck für eine
anspruchsvolle globale Lösung weiter aufrechterhalten.
Soweit der Petent auf den Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit Bezug nimmt,
verweist der Petitionsausschuss u. a. auf einen Beschluss des Bundesrates vom
18. September 2009 zu einer Mitteilung der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften, betreffend eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr (BR-
Drucksache 603/09). Er hat in seinem Beschluss u. a. festgestellt, dass der
internationale Luftverkehr und der internationale Seeverkehr bisher in den
klimapolitischen Vertragswerken nicht berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund
des bisherigen Wachstums der Transportleistungen bei diesen beiden
Verkehrsträgern spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass im Rahmen des
anstehenden Verkehrsweißbuches Maßnahmen zur Verringerung der
Umweltauswirkungen auch für diese Verkehrsträger benannt werden. Er hat
festgestellt, dass die Situation der im intermodalen Wettbewerb stehenden
Verkehrsträger (Straßen-, Eisenbahn-, Schiffs- und Flugverkehr) sowohl im

Personen- als auch im Güterverkehr aufgrund von fiskalischen Regulierungen höchst
unterschiedlich ist. So sei sowohl der Luft- als auch der Schiffsverkehr derzeit von
energiesteuerlichen Instrumenten befreit, hingegen müssten vom Straßen- und
nichtelektrifizierten Schienenverkehr in Deutschland Mineralöl- und Ökosteuer
entrichtet werden. In der unveränderten energiesteuerlichen Befreiung des Luft- und
Schiffsverkehrs sieht der Bundesrat eine Ungleichbehandlung, die zu weiteren
Verwerfungen im Verkehrssektor mit ungewollten Konsequenzen führen kann. Er
hält es daher für notwendig, dass die EU-Kommission im geplanten
Verkehrsweißbuch Maßnahmen zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen auf
dem Verkehrsmarkt vorschlägt bzw. formuliert.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass das
vom Petenten vorgetragene Anliegen bereits in hohem Maße in die laufenden
politischen Diskussionsprozesse Eingang gefunden hat. Angesichts dessen kann der
Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, weitergehend im Sinne des
vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - als
Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, soweit sie auf die Notwendigkeit einer ökologischen
Differenzierung der Luftverkehrsteuer aufmerksam macht, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Begründung (PDF)


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