Die Adenauerbrücke sowie die anschließenden Verkehrswege (B10/B28/Zubringer A7, Schützenstraße, Ringstraße, Wiblinger Straße) bilden mit derzeit fast 100.000 Fahrzeugen täglich einen der Hauptverkehrsknotenpunkte in Neu-Ulm. Unabhängig davon, welche Ausbauvarinte für den Neubau der Adenauerbrücke zum Zuge kommt (sechs oder acht Spuren), bietet sich nun die historische Chance auf diese gewaltige Verkehrsentwicklung der letzten 50 Jahre einzugehen und die deutlich vorhandenen Missstände in Sachen Belastung der Bevölkerung durch vor allem Lärm, Feinstaub und nächtliche Lichtemissionen zu reduzieren bzw. zu beseitigen. Gerade im Hinblick auf die zu erwartende weitere Zunahme des Verkehrs sollte dabei die Gesundheit der Bürger den Aspekten der Wirtschaftlichkeit des Neubaus vorangestellt werden.
Wie das aussehen könnte? Hier einige der unerschöpflich vielen Möglichkeiten:
- Bau von geeigneten Lärmschutzeinrichtungen entlang aller betroffenen Straßen, auch an denen in städtischer Zuständigkeit. Und: idealerweise bepflanzt, um zusätzlich Feinstaub zu binden.
- Einhausung der Hochbrücke und Bundesstraße von Adenauerbrücke bis zum Anschluß Europastraße
- Verwendung von sogenanntem Flüsterasphalt auch auf den städtischen Straßen
- Einführung von konsequent überwachten, dauerhaften Tempolimits. Max. 30 km/h auf den Ortsstraßen, max. 50 km/h auf der Bundesstraße um effektiv zur Lärmreduzierung und Verbesserung des Verkehrsflusses beizutragen
- Verwendung von modernster Verkehrsleittechnik (wirklich intelligente Ampelanlagen), fein abgestimmt auf das Verkehrsaufkommen zu den unterschiedlichen Tageszeiten, um die unsäglichen Rückstaus in den Zubringerstraßen zur Brücke zu minimieren.
- u.v.m.
Reason
Durch den Neubau werden entscheidende, im Nachhinein nicht wieder zu behebende Tatsachen für die nächsten Jahrzehnte geschaffen. Daher müssen bei den Planungen unbedingt schon jetzt die Auswirkungen auf die angrenzenden Wohngebiete Berücksichtigung finden, und zwar deutlich über die derzeit zur Diskussion stehende Brücke mit ihren Auf- und Abfahrrampen hinaus. Und vorallem: unabhängig davon, ob hierfür Steuergelder von Bund oder Stadt herangezogen werden müssen.
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