Modernisierung des Rundfunks - mehr Geld für die freie Medienszene im Filmproduktionsbereich

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesländer

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesländer

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Probleme. Z.B. fließen bei der ARD nur noch 38% in das Programm und der Rest sind Verwaltungskosten. Gleichzeitig ändert sich das Mediennutzungsverhalten und gerade jüngere Menschen rufen Filme vermehrt gezielt und von den unterschiedlichsten Plattformen aus dem Internet ab. Gleichzeitig sind in den letzten 2 Jahrzehnten vermehrt Medienstudiengänge in Deutschland entstanden. Auf der anderen Seite muss das ZDF bei den Personalkosten sparen und hat in letzter Zeit Stellen abgebaut. Die Bundesländer engagieren sich unterschiedlich stark im Bereich der Filmförderung. Mit Blick auf die digitalen Möglichkeiten sollte in den Bundesländern ein gerechterer Zugang zu Filmförderungen bestehen oder sie sollten ganz abgeschafft werden, damit es nur noch eine Bundesfilmförderung gibt, die Projektentscheidungen trifft. Diese Petition soll dazu führen, dass die Filmproduktion vermehrt auf die freien Medienszenen in den Bundesländern verlagert wird und durch die Rundfunkgebühren über die Landesfilmförderungen besser gefördert wird. Z.B. mit mindestens 5 Millionen Euro jährlich pro Bundesland. Im März 2014 soll durch die Rundfunkkommission der Länder entschieden werden, was mit den Mehreinnahmen bei den Rundfunkgebühren geschehen soll.

Begründung

Viele aktuelle Berichte decken den Misstand derzeit auf, wie z.B.:

Welt.de "Das deutsche Rundfunksystem ist am Ende": https://www.welt.de/debatte/kommentare/article124629229/Das-deutsche-Rundfunksystem-ist-am-Ende.html

Carta e.V. "Die Rundfunkgebühr kommt bei den Programmmachern nicht an: https://www.carta.info/70088/die-rundfunkgebuhr-kommt-bei-den-programmmachern-nicht-an/?fb_action_ids=10201583833140760&fb_action_types=og.likes&fb_source=aggregation&fb_aggregation_id=288381481237582

Im Bundesland Rheinland-Pfalz fehlt eine entsprechende Filmförderung, dazu folgende Studie: https://www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/3078-V-16.pdf

In Thüringen soll der Studiengang Filmwissenschaft gestrichen werden: https://www.jenapolis.de/2014/02/24-stunden-kunstgeschichte-und-filmwissenschaft-ein-wissenschaftliches-happening/

Es gibt also genug Ansatzpunkte, um zu hinterfragen, ob die Rundfunkgebühren in einem Verwaltungsapparat versacken sollen oder ob neue Strukturen geschaffen werden bzw. vorhandene verbessert und weiter ausgebaut werden - zugunsten einer modernen Entwicklung und Art. 5 GG.

Eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) durch die ihn unterzeichnenden Bundesländer wäre sinnvoll, u.a. auch da die Rundfunkgebühr keine Steuer sein soll. Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,8989 vom Hundert des Rundfunkbeitragsaufkommens gemäß § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV). Gemäß § 40 - Finanzierung besonderer Aufgaben des RStV wird mit den Mitteln aus § 10 RFinStV möglich, dass "Projekte zur Förderung der Medienkompetenz" gefördert werden können. Die Vermittlungsinstanz von Medienkompetenz ist die Medienpädagogik. Pädagogik oder Kompetenzbildung sollte von Steuergeldern bezahlt werden. Zumal zusammen mit dem Bildungssektor hier Doppelstrukturen geschaffen worden sind (z.B. durch Medienangebote an pädagogischen Landesinstituten bzw. Schulen). Die Rundfunkgebührenzahler haben es verdient auch ihr Bundesland in jeder filmischen Gattung innerhalb der Medien angemessen reflektiert zu sehen. Im Filmbereich Studierende sollte ein gewisser Bildungsstandart ermöglicht werden und Filmemacher sollten pro Bundesland gleichwertige Entfaltungsmöglichkeiten haben.Dem trägt zum Beispiel das Land Baden-Württemberg schon Rechnung, indem es in § 47 (2) Finanzierung besonderer Aufgaben ihres Landesmediengesetzes (LMedienG) festschreibt: "Dem Südwestrundfunk stehen 28 vom Hundert des Anteils an dem Rundfunkbeitrag nach Absatz 1, mindestens jedoch jährlich 3,6 Millionen Euro, zu. Sie sind von ihm im Rahmen seiner Aufgaben für Zwecke der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg zu verwenden."

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.02.2014
Sammlung endet: 16.03.2014
Region: Deutschland
Kategorie: Medien

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