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Müllberge bei Arzneimittelpackungen verhindern

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
89 Atbalstošs 89 iekš Vācija

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

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Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

An wen sich diese Petition richtet: Uns alle, da wir alle irgendwann einmal Patienten im Krankenhaus sind oder sein werden. Uns alle, da wir alle überflüssigen Müll vermeiden wollen, um nachfolgenden Generationen unsere Heimat unvermüllt hinterlassen zu können. Uns alle, da der Fachkräftemangel einen gezielten Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern erfordert.

Wie kann dieses Ziel erreicht werden: Durch neue gesetzliche Vorgaben unterliegen zahlreiche Prozesse mit Bezug zur Arzneimitteltherapie im Krankenhaus bis 2024 nahezu revolutionären Veränderungen. Das derzeit geltende Arzneimittelrecht steht dabei einer ökologischen (und ökonomischen) Wandlung im Wege. Einfache Anpassungen beim Arzneimittelrecht würden den veränderten Prozessen im Krankenhaus Rechnung tragen, indem sie

  • zu einer höheren Sicherheit der Arzneimitteltherapie beitragen
  • dabei weniger Müll verursachen
  • Fachkräfte schonen und sie für anspruchsvolle Tätigkeiten freistellen
  • Mitarbeiter vor Arzneimittelstäuben schützen
  • verhindern, dass Arzneimittel händisch wieder in einen Zustand versetzt werden müssen, der im Herstellungs- und Abfüllprozess bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlag.

Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen im Arzneimittelrecht die Rahmenbedingungen geschaffen werden, Großpackungen zu 1.000 – 10.000 Tabletten oder Kapseln (fachlich: Bulk- oder Schüttware) in den Handel bringen zu können. Das Arzneimittelrecht lässt derzeit keine Bulk- oder Schüttware zu. Daher werden Tabletten oder Kapseln einzeln in Streifen aus Aluminium oder Plastik – sogenannte Blister – eingeschweißt und diese wiederum in Kartonagen verpackt – so ergeben sich Packungen zu 1 – 200 Tabletten oder Kapseln. Die rechtlichen Anpassungen für die Krankenhäuser führen dazu, dass diese Arzneimittel in der Krankenhausapotheke händisch aus dem Blister entnommen werden müssen, um anschließend für jeden Patienten, jeden Tag und jeden Einnahmezeitpunkt individuell neu in Tütchen zusammengestellt zu werden – das Verfahren nennt sich Unit-dose-Verfahren oder Verblistern. Indem das Arzneimittelrecht dahingehend angepasst wird, dass Bulkware für die Verwendung im Unit-dose-Verfahren zugelassen werden kann, ließen sich alle oben genannten Ziele erreichen. 

Pamatojums

Arzneimittel werden heute von Krankenhausapotheken in Packungen zu Größen mit max. 100 – 200 Einheiten bezogen und an die Stationen abgegeben. Dort wird anhand des patienteneigenen Medikationsplans die Medikation durch Pflegekräfte getrennt nach Einnahmezeitpunkten – morgens, mittags, abends, zur Nacht – in Dosetten vorbereitet. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) schreibt vor, dass bis 2024 alle Krankenhäuser dieses Vorgehen durch das Unit-dose-Verfahren ersetzen müssen.

In der Praxis würde das Unit-dose-Verfahren nach derzeitigem Recht mit denselben Arzneimittelpackungsgrößen umgesetzt werden müssen. Das bedeutet, dass Tabletten/Kapseln weiterhin zu 100 – 200 Stück pro Packung und dabei einzeln in Aluminium und/oder Plastik verpackt von Krankenhausapotheken bezogen werden müssen. Dort wird diese Ware dann händisch aus dem Blister entfernt – sog. Auseinzelung. In den Apotheken müssen dafür zunächst auch die räumlichen und technischen Bedingungen geschaffen werden, um Mitarbeiter vor eventuell freigesetzten Stäuben bei der händischen Auseinzelung zu schützen. Diese Mitarbeiter können in der Zeit, in der sie mit der Auseinzelung von Tabletten/Kapseln beschäftigt sind, keine Aufgaben mit Fokus auf der Arzneimitteltherapiesicherheit wahrnehmen und können somit nicht an der Fortentwicklung von patientennahen Dienstleistungen mitwirken. 

Nach der Auseinzelung werden die nicht mehr verwendbaren Blister entsorgt – bei üblichen Mengen in Krankenhausapotheken ist mit mehreren Tonnen Aluminium- und Plastikmüll zu rechnen. Bulkware bietet die Vorteile, dass sie nicht ausgeeinzelt werden muss, weil sie bereits in Großpackungen in den Handel gebracht wird. Diese Bulkware könnte unmittelbar dem Unit-dose-Verfahren zugeführt werden. Es sind keine fehleranfälligen Schritte mehr zwischen Erhalt der Ware und Verwendung zwischengeschaltet. Somit

  • entsteht weniger Müll
  • werden qualifizierte Mitarbeiter für höherrangige Tätigkeiten freigestellt und insgesamt effizienter eingesetzt
  • werden Mitarbeiter vor Staubentwicklung geschützt
  • wird auf doppelte Weise ein Beitrag zu höherer Arzneimitteltherapiesicherheit geleistet.

Um diese Ziele zu erreichen, ist es erforderlich, im Arzneimittelrecht Anpassungen vorzunehmen. Es muss rechtlich möglich sein, Arzneimittel als Bulkware in den Handel zu bringen. Dies ist in anderen Ländern bereits gelebte Realität. 

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Jaunumi

  • Hallo,

    Bedauerlicherweise (oder vielleicht auch glücklicherweise) wurde ich heute nach mehreren Anläufen bei verschiedenen Stellen eines Besseren belehrt. Die Verwendung von Großpackungen scheint zulässig zu sein und entsprechende Großpackungen werden von einigen Lieferanten bereits angeboten und genutzt.

    Somit ist das Ziel meiner Petition hinfällig... Es ist aussagekräftig genug, dass das Arzneimittelrecht derart vertrackt und von Verboten übersät ist, dass nicht einmal pharmazeutisches Personal Kenntnis über derartige Aspekte hat.

    Vielen vielen Dank dennoch für eure Unterstützung.

    Liebe Grüße,
    Christian Wessel

Debates

Medikamente kann man für Endverbraucher auch in Braune-Gläser zu 20 ; 50 ;100 Stück verpacken.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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