Region: Bayern

„Trinkwasserschutz“ als Staatsziel in die Verfassung!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

8.075 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.075 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet November 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.02.2026
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Die Petentinnen und Petenten bitten den Bayerischen Landtag, eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung (evtl. als neuer Absatz von Artikel 141) auf den Weg zu bringen, um den Trinkwasserschutz als Staatsziel zu verankern und zu bekräftigen. Dem Gesetzgeber im Freistaat Bayern soll insbesondere aufgetragen werden, das Trinkwasser als öffentliches Gut in der Gesetzgebung und in der Landesplanung zu definieren und als solches in besonderer Weise zu schützen.

Die Petentinnen und Petenten schlagen den folgenden Text für eine solche Verfassungsergänzung vor:

Trinkwasserquellen, Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspeicher stehen als öffentliche Güter unter dem besonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor der kommerziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grundwasser. Die Landesplanung und alle Gesetze zum Trinkwasserschutz sind an diesen Zielen auszurichten.

Begründung

Angesichts der sich verschärfenden Klimaänderungen und der damit zusammenhängenden Dürreperioden und Veränderungen der Vegetation besteht Handlungsbedarf. In vielen Landesteilen sinkt der Grundwasserstand bereits bedrohlich. Gleichzeitig wird der Zugriff auf das Wasser für kommerzielle Akteure immer attraktiver. Die Trinkwasservorräte dürfen nicht als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden. Deshalb sollte jetzt unmissverständlich festgelegt werden, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem öffentlichen Gut Trinkwasser Vorrang vor allen anderen Interessen rund um die Wasservorräte im Freistaat hat. Die Formulierung eines diesbezüglichen Staatszieles würde die künftige Gesetzgebung und die Landesplanung dazu anhalten, den Trinkwasserschutz an den genannten Grundsätzen auszurichten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.11.2025
Sammlung endet: 18.02.2026
Region: Bayern
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    mehr als 10.000 Menschen sprachen sich mit ihrer Unterschrift (online und auf Papier) dafür aus, der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser höchste Priorität einzuräumen. Angesichts von zunehmender Trockenheit, dem Sinken des Grundwasserspiegels in vielen Teilen des Landes und neuer kommerzieller Interessen, die sich beispielsweise durch das Entstehen und den hohen Wasserbedarf von Rechenzentren entwickeln, wäre es ein Akt kluger Weitsicht, den Vorrang der Bevölkerung klar in der Verfassung zu verankern.
    „Sauberes genießbares Trinkwasser ist keine Selbstverständlichkeit und die ausreichende Versorgung auch bei uns immer wieder eine Herausforderung“, sagte Steffen Gölzner, Umweltingenieur, Wasserwirtschaftler und Vorsitzender des ÖDP-Stadtverbandes München, vor den Abgeordneten des Umweltausschusses im bayerischen Landtag. „Wir sehen, dass in anderen Erdteilen regelrechte Verteilungskämpfe ums Wasser ausgetragen werden. Ich empfehle dem Umweltausschuss, sich analog dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der 1984 als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen worden war, mit großer Weitsicht nun auch für den Verfassungsrang des Trinkwasserschutzes einzusetzen.“

    Unterstützt wurde der ÖDP-Sprecher von Patrick Friedl, Mitberichterstatter von den Grünen, der sich dafür aussprach, den Trinkwasserschutz durch einen Verfassungsrang etwaigen raschen Prioritätsänderungen in der Tagespolitik – wie eben erst mit den Landes-Klimaschutzzielen geschehen – zu entziehen. Doch die Mehrheit im Ausschuss sah den Trinkwasserschutz bereits durch bestehende gesetzliche Regelungen ausreichend berücksichtigt und erklärte die Petition für erledigt. „Für einen Trinkwasserschutz mit Weitblick ist die Mehrheit im Umweltausschuss offenbar noch nicht bereit“, fasst Tobias Ruff, Gewässerökologe und Co-Landesvorsitzender der ÖDP Bayern, zusammen.
    Zur vollständigen Pressemitteilung

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    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße
    Ihre ÖDP Bayern

    Bild: Steffen Gölzner vor dem Bayerischen Landtag, (c ) ÖDP Bayern

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser muss Vorrang haben vor sämtlichen anderen Interessen: Dafür haben sich mehr als 10.000 Menschen mit ihrer Unterschrift - online und auf Papier - ausgesprochen.

    Die Bürgerinnen und Bürger fordern die Landesregierung auf, eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung auf den Weg zu bringen, um den Trinkwasserschutz als Staatsziel zu verankern und zu bekräftigen. Dem Gesetzgeber im Freistaat Bayern soll insbesondere aufgetragen werden, das Trinkwasser als öffentliches Gut in Gesetzgebung und in Landesplanung zu definieren und als solches in besonderer Weise zu schützen.

    „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel“, betont Tobias Ruff, Gewässerökologe und Co-Landesvorsitzender der ÖDP Bayern. „Doch bei der Einführung des Wassercents wurden alarmierende Zeichen gesetzt: Bürgerinnen und Bürger werden zur Kasse gebeten, während Großentnehmer sich in weiten Teilen gratis vom gemeinsamen Gut Wasser bedienen dürfen. Trinkwasservorräte dürfen auf keinen Fall als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden.“ Daher fordert die bayerische ÖDP mit der Petition, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Trinkwasser zu stärken.

    Klimaveränderungen, Dürreperioden und ein sinkender Grundwasserstand in vielen Teilen des Landes machen Trinkwasser zu einem bedrohten Gut. Gleichzeitig wird der Zugriff auf das Wasser für kommerzielle Akteure immer attraktiver. „Wir fordern daher die bayerische Staatsregierung dringend auf, sich schützend vor die Bevölkerung zu stellen und unmissverständlich festzulegen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem öffentlichen Gut Trinkwasser absolute Priorität im Freistaat hat. An diesem Staatsziel muss sich die künftige Landesplanung und Gesetzgebung fortan ausrichten“, sagt Tobias Ruff.

    Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition. „Diese 10.000 Menschen fordern den Landtag auf, tätig zu werden. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug, den Schutz unseres Trinkwassers verbindlich zu stärken“, so Tobias Ruff.

    Herzliche Grüße
    Ihre ÖDP Bayern

Jegliches Wasser - speziell mit Trinkwasserqualität - ist Allgemeingut und darf nicht kommerziell ausgebeutet werden. Darunter fällt insbesondere das vom Handel gegen billiges Geld beziehbare Tiefengrundwasser, das in Glas- oder (noch schlimmer) in Plastikflaschen abgefüllt, mit hohen Gewinnmargen in den Verkauf gelangt.

Im Islamischen Wirtschaftsystem (das seit mindestens 100 Jahren seit der entstehung der Kolonialen Ordnung im Nahen Osten nirgends mehr angewendet wird) ist Wasser, Weideland und Energie und andere recourcen von denen die Gemeinschaft abhängig ist öffentliches eigentum das weder eine Privatperson noch der Staat besitzen darf. Sollten beim Außenhandel oder ähnliches gewinne mit zum Beispiel erdöl erzählt werden muss dieser Gewinn auf alle Bürger ausgeschüttet werden.

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