8,044 Signatures
Petition is addressed to: Bayerischer Landtag
Die Petentinnen und Petenten bitten den Bayerischen Landtag, eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung (evtl. als neuer Absatz von Artikel 141) auf den Weg zu bringen, um den Trinkwasserschutz als Staatsziel zu verankern und zu bekräftigen. Dem Gesetzgeber im Freistaat Bayern soll insbesondere aufgetragen werden, das Trinkwasser als öffentliches Gut in der Gesetzgebung und in der Landesplanung zu definieren und als solches in besonderer Weise zu schützen.
Die Petentinnen und Petenten schlagen den folgenden Text für eine solche Verfassungsergänzung vor:
Trinkwasserquellen, Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspeicher stehen als öffentliche Güter unter dem besonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor der kommerziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grundwasser. Die Landesplanung und alle Gesetze zum Trinkwasserschutz sind an diesen Zielen auszurichten.
Reason
Angesichts der sich verschärfenden Klimaänderungen und der damit zusammenhängenden Dürreperioden und Veränderungen der Vegetation besteht Handlungsbedarf. In vielen Landesteilen sinkt der Grundwasserstand bereits bedrohlich. Gleichzeitig wird der Zugriff auf das Wasser für kommerzielle Akteure immer attraktiver. Die Trinkwasservorräte dürfen nicht als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden. Deshalb sollte jetzt unmissverständlich festgelegt werden, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem öffentlichen Gut Trinkwasser Vorrang vor allen anderen Interessen rund um die Wasservorräte im Freistaat hat. Die Formulierung eines diesbezüglichen Staatszieles würde die künftige Gesetzgebung und die Landesplanung dazu anhalten, den Trinkwasserschutz an den genannten Grundsätzen auszurichten.
Petition details
Petition started:
11/19/2025
Collection ends:
02/18/2026
Region:
Bavaria
Topic:
Environment
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new language versionDebate
Jegliches Wasser - speziell mit Trinkwasserqualität - ist Allgemeingut und darf nicht kommerziell ausgebeutet werden. Darunter fällt insbesondere das vom Handel gegen billiges Geld beziehbare Tiefengrundwasser, das in Glas- oder (noch schlimmer) in Plastikflaschen abgefüllt, mit hohen Gewinnmargen in den Verkauf gelangt.
Im Islamischen Wirtschaftsystem (das seit mindestens 100 Jahren seit der entstehung der Kolonialen Ordnung im Nahen Osten nirgends mehr angewendet wird) ist Wasser, Weideland und Energie und andere recourcen von denen die Gemeinschaft abhängig ist öffentliches eigentum das weder eine Privatperson noch der Staat besitzen darf. Sollten beim Außenhandel oder ähnliches gewinne mit zum Beispiel erdöl erzählt werden muss dieser Gewinn auf alle Bürger ausgeschüttet werden.
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Trinkwasser gehört allen