Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
- Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
Rasenroboter die nicht mehr als 68 db und diesen Geräuschpegel nicht überstreiten sind von der Lärmschutz Verordnung auszuschließen und auf dem Privatgelände/Privatgrundstück jederzeit erlaubt zu benutzen dies betrifft auch Feiertage und Sonntage da diese Geräte Automatisch Funktionieren und keinen Lärmbelästigung verursachen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten Ausgeschlossen von der Benutzung der Geräte sind folgende bereiche Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten.
Begründung
Da die Geräte mit einer sehr geringen Lautstärke arbeiten und weder Nachbarn noch irgend jemanden Stören da man sie kaum hört sollte das Gesetzt für diese Gräte bei der Lärmschutzverordnung berücksichtigt und geändert werden so das diese Geräte auch an Feiertagen und Sonntagen fahren können.