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Жителство

Nahversorgung für Bernbeuren

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Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Landratsamt Weilheim-Schongau zu veranlassen, für das Gebäude in Bernbeuren, Füssener Straße 6 (Schnitzerstadel – landwirtschaftlicher Anbau) eine Abbruchgenehmigung zu erteilen und damit den Bau eines im Ort erforderlichen, von der Bürgerschaft gewünschten Nahversorgers zu erreichen.

Darüber hinaus wird der Landtag (und/oder die Staatsregierung) gebeten die Voraussetzungen zu schaffen, dass im Rahmen der Ermessenentscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde in Belangen von baurechtlichen Denkmalanträgen die Interessenslagen anderer Sachbereiche – insbesondere der ländlichen Entwicklung und zur Erfüllung des Staatsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse – eine gleichwertige aber zumindest angemessene Berücksichtigung grundsätzlich und unter allgemeingültigen Voraussetzungen finden kann, um Einzelentscheidungen wie hier von der Gemeinde Bernbeuren dringend erbeten, künftig zu vermeiden. Als Indikator könnte hierbei der Bericht der Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ herangezogen werden.

Причина

Bernbeuren ist eine Gemeinde im westlichen Teil des Landkreises Weilheim-Schongau, direkt an der Grenze zum Ostallgäu, mit etwa 2.500 Einwohnern. Dort gibt es keinen Nahversorger. In der Ortsmitte steht das denkmalgeschützte Gasthaus Schnitzer. Daneben befindet sich der „Schnitzerstadl“. Beide werden derzeit nicht genutzt.

Im Hof, wo der Schnitzerstadl steht, soll ein Einkaufsmarkt mit 700 qm Verkaufsfläche errichtet werden. Voraussetzung ist es aber, dass der bestehende Stadel abgerissen wird. Gasthaus inkl. Stadel sind als ein Einzeldenkmal ausgewiesen, letzterer allerdings erst seit Anfang 2017 durch eine Erweiterung des Eintrags des bisherigen Denkmals. Im Rahmen der Nachqualifizierung der Denkmalliste für den Landkreis Weilheim-Schongau wurde der Stadel nicht als denkmalwürdig angesehen.

Anlässlich eines Ortstermins im November 2017 konnten sich alle Beteiligten davon überzeugen, dass ein Einkaufsmarkt nicht realisierbar ist, wenn der Stadel in seiner jetzigen Form bestehen bleibt. Dem war vorausgegangen ein Antrag auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung aus dem August 2017, der nun mit Bescheid des Landratsamtes vom 21. Januar 2018 abschlägig verbeschieden wurde.

Die Bevölkerung von Bernbeuren will und braucht den Nahversorger, und zwar an dem vorgesehenen Platz. In einem Bürgerentscheid am 02.07.17 haben sich 97% der Bürger hierfür ausgesprochen. Die Haltung in der Bevölkerung ist mehr als eindeutig. Ein Alternativstandort ist nicht realisierbar. Unabhängig von der Verfügbarkeit der Grundstücke wurden zwei weitere Standorte hinsichtlich der Realisierbarkeit überprüft und hinsichtlich des langfristigen, wirtschaftlichen Betriebs eines Nahversorgermarktes als ungeeignet bewertet. In der Bewertung wurde diese nachhaltige Betriebsfähigkeit grundsätzlich mit einbezogen, da die reine Herstellung eines Gebäudes an sich grundsätzlich natürlich möglich ist. Darüber hinaus würde ein Bau auf der grünen Wiese dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zuwider laufen. Wir wollen den Ortskern beleben und nicht den Ortsrand.

Der Schnitzerstadl hat eine Grundfläche von etwa 400 qm, der Markt braucht 700 qm zuzüglich Lagerflächen und Aufenthaltsräume. Die Lage ist im Übrigen so ungünstig, dass weder eine sinnvolle An- und Ablieferung von Ware gewährleistet ist, noch eine sinnvolle Anlage von dringend benötigten Parkplätzen. Im Ablehnungsbescheid wird darauf verwiesen, dass angesichts des vorhandenen Gebäudes die Notwendigkeit von alternativen Ladenkonzepten gefragt ist. Die angestrebte Planung stellt bereits ein alternatives Ladenkonzept dar. Branchenüblich wird in der Lebensmittelnahversorgung eine Verkaufsfläche von 1.200 qm angestrebt. Um dies zu ermöglichen, wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Bayerischen Landtag geschaffen. Mit der zwischen Eigentümer, künftigem Betreiber und Gemeinde abgestimmten grundsätzlichen Planung wurde bereits ein von allen Beteiligten tragfähiger Kompromiss und somit ein alternatives Ladenkonzept gegenüber den branchenüblichen Konzepten entwickelt. Bei einem Umbau des bestehenden Stadels unter der Zustimmung des Denkmalamtes für eine komplette Entkernung und der Möglichkeit eines Anbaus bleiben die ungünstigen Beziehungen von Außenflächen für Parkplatz und Anlieferung bestehen. Da ein notwendiger Anbau allerdings nochmals der gleichen Grundfläche bedarf, wie derzeit im bestehenden Stadel verfügbar ist, kann mit einem solchen Anbau die bestehende Rücksichtnahme auf die Ensembeleigenschaften gar nicht erfolgen. Da bei einer Entkernung aber auch nur noch die Schutzbegründung verbleibt, dass zum ursprünglichen bestehenden Einzeldenkmal der Gaststätte ein Ökonomiegebäude gehört hat und der dem heutigen Stadel vorgegangene Bau eine grundsätzlich andere Lage hatte, wäre eine solche Beziehung unter Ensembelgesichtspunkten für einen Ersatzbau bei entsprechender fachlicher Planung erreichbar. Eigentümer und Gemeinde Bernbeuren haben ihre Bereitschaft für die entsprechenden Schritte zu einer solchen Planung bekundet. Im aktuellen Bebauungsplan fordert die Gemeinde einen solchen Bezug für einen Ersatzbau bereits ein.

Die Gemeinde befürwortet den Einkaufsmarkt und hat auch baurechtlich die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Es hakt nur an der Abbruchgenehmigung, die aus Denkmalschutzgründen versagt werden soll. In Aussicht gestellt wird, dass bei einem Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit ein Abriss genehmigt werden könnte. Dieser soll dabei – ohne Rücksicht auf das bestehende Baurecht – umfassend für jegliche Nutzungsmöglichkeit erbracht werden.

Der volle Begründungstext ist unter https://www.bernbeuren.de einsehbar

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Новини

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie haben die Petition zur Sicherung der Nahversorgung in Bernbeuren online unterstützt. Inzwischen wurde die Petition im Bayerischen Landtag eingereicht.

    Eine Behandlung ist noch nicht erfolgt. Aber einen ersten "Erfolg" konnten wir bereits verzeichnen. Wie erhofft, wird die Petition in einem Fachausschuss behandelt werden. Sie wurde zur Beratung und Entscheidung dem Wissenschaftsausschuss zugeordnet. Einen genauen Termin für die Beratung gibt es noch nicht. Aber es wurde eine Behandlung im Juli - also noch vor der Sommerpause - signalisiert.

    Vielen Dank nochmals für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Hinterbrandner
    Erster Bürgermeister der Gemeinde Bernbeuren

Der „Stadl“ ist eine alte Scheune, die keinem „Nutzen“ zugeführt werden kann u. wird. Wir schauen dem VERFALL zu! Besitzern werden Kosten für Sicherung u. Gefahrenabwehr aufgebürdet. Es GIBT Urteile, die Denkmalschutz NICHT vor Verfall nutzloser Gebäude stellen! Dies ist KEIN „Denkmal“, sondern ein SCHANDMAL, welches das Ortsbild negativ prägt! Es soll zudem ein bekannter Nahversorger her, der seine Gebäuden optisch des ländlichen Eindrucks anzupassen weiß. Auch das wurde berücksichtigt. All das gilt es im Interesse u. für die Sicherung grundlegender Bedürfnisse zu befürworten!!!

Все още няма аргумент ПРОТИВ.

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