29 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Regelung zur vereinfachten Namensänderung, auch gegen den Willen des nicht sorgeberechtigten Elternteils, bei Mehrfachfamiliennamen, gefordert.
Raison
Leider ist die Änderung des Familiennamens unzureichend geregelt! Es gibt sehr viele Familien, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat und der zweite Elternteil sich noch nicht mal um sein Kind kümmert oder überhaupt Unterhalt zahlt! Im Falle einer Heirat mit einem neuen Lebenspartner ist nur die Einbenennung des Geburtsnamens möglich. Es sei denn, der nicht sorgeberechtigte Elternteil stimmt einer Umbenennung zu! Was jedoch aus unterschiedlichen Gründen selten der Fall ist! Der Bundestag möge beschließen, die Befugnisse von Familiengerichten bei zu entscheidenden Namensänderungen im Härtefall zu erweitern!Im Lebensalltag gestalten sich Mehrfachnamen als äußerst schwierig!Zudem kommt die Härte einen Namen tragen zu müssen, mit dem man nichts verbindet!
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
20/08/2018
Fin de la pétition:
11/10/2018
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Hallo, mein Name ist Dietrich. Mit gerade mal 7 Jahren wurde ich im Rahmen der damiligen Eheschließung meiner Mutter mit meinem damiligen Stiefvater von meinem Gebutrsnamen "Schmidt" auf den Ehenamen "Zweihardt" einbenannt. Die Ehe ist inzwischen geschieden und meine Mutter hat ohne größeren Aufwand ihren Mädchennamen "Schmidt" wieder aufnehmen können. Meine Eheschließung und Familiengründung steht kurz bevor. Meine Ehe und Familie möchte ich mit meinem Geburtsnamen "Schmidt" führen und habe keinen Bezug zu dem Familiennamen meines Ex-Stiefvaters. Dies liegt mir seelisch sehr zu Lasten.
Pas encore un argument CONTRA.