29 imzalar
Dilekçe süreci tamamlandı
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Regelung zur vereinfachten Namensänderung, auch gegen den Willen des nicht sorgeberechtigten Elternteils, bei Mehrfachfamiliennamen, gefordert.
Gerekçe
Leider ist die Änderung des Familiennamens unzureichend geregelt! Es gibt sehr viele Familien, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat und der zweite Elternteil sich noch nicht mal um sein Kind kümmert oder überhaupt Unterhalt zahlt! Im Falle einer Heirat mit einem neuen Lebenspartner ist nur die Einbenennung des Geburtsnamens möglich. Es sei denn, der nicht sorgeberechtigte Elternteil stimmt einer Umbenennung zu! Was jedoch aus unterschiedlichen Gründen selten der Fall ist! Der Bundestag möge beschließen, die Befugnisse von Familiengerichten bei zu entscheidenden Namensänderungen im Härtefall zu erweitern!Im Lebensalltag gestalten sich Mehrfachnamen als äußerst schwierig!Zudem kommt die Härte einen Namen tragen zu müssen, mit dem man nichts verbindet!
Dilekçeye bağlantı
QR kodlu yırtma fişi
indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
20.08.2018
Dilekçe biter:
11.10.2018
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Hallo, mein Name ist Dietrich. Mit gerade mal 7 Jahren wurde ich im Rahmen der damiligen Eheschließung meiner Mutter mit meinem damiligen Stiefvater von meinem Gebutrsnamen "Schmidt" auf den Ehenamen "Zweihardt" einbenannt. Die Ehe ist inzwischen geschieden und meine Mutter hat ohne größeren Aufwand ihren Mädchennamen "Schmidt" wieder aufnehmen können. Meine Eheschließung und Familiengründung steht kurz bevor. Meine Ehe und Familie möchte ich mit meinem Geburtsnamen "Schmidt" führen und habe keinen Bezug zu dem Familiennamen meines Ex-Stiefvaters. Dies liegt mir seelisch sehr zu Lasten.
Henüz KARŞI argüman yok.