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Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .
Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Fischen mit STELLNETZEN mittelfristig nicht mehr zu erlauben. Dringend schon kurzfristig muss diese schädliche Art des Fischfangs in den ufernahen Flachwasserbereichen der Ostsee bis zu einem Abstand von mindestens 3 km (1,6 Seemeilen) zur Küste und in den Tidebecken der Nordsee eingestellt werden, damit sich dort die Fischbestände, Schweinswale, Seevögel usw. erholen können. Wirtschaftliche Härten für die Fischerei sollten aufgefangen werden.
arsye
Vorab ein Hinweis: Diese Petition behandelt das Problem der Fischerei mittel STELLNETZEN.Die Petition zum Problem der Fischerei mit GRUNDSCHLEPPNETZEN wurde mittlerweile nach einem entsprechenden Beschluss des Petitionsausschusses dem Europäischen Parlament zugeleitet. Ein Kurswechsel ist dringend notwendig, in langen Stellnetzen zum Fang von Kabeljau und Plattfischen verfangen sich auch in der Ostsee Schweinswale und Seevögel, die diese Fische jagen. Schweinswale ersticken und Vögel ertrinken dadurch. Wirtschaftliche Härten für die betroffenen regionalen Fischer sollten finanziell in Form von Umstiegs-und/oder Ausstiegshilfen aufgefangen werden.Das Bundesumweltministerium argumentiert so: "In langen Stellnetzen zum Fang von Kabeljau und Plattfischen wiederum verfingen sich Schweinswale und Seevögel, die diese Fische jagen. Schweinswale ersticken und Vögel ertrinken.“ „NABU fordert naturverträglichere FangmethodenStellnetze: Gefahr für Seevögel und Meeressäugetiere“
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download (PDF)Detajet e peticionit
Ka filluar peticioni:
31.03.2017
Peticioni përfundon:
02.11.2017
Rajon :
Gjermania
tema:
lajm
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Pet 2-18-18-277-041609 Naturschutz und Ökologie
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – als Material zu überweisen, soweit es um die Erarbeitung
bzw. Diskussion der "Entwürfe einer gemeinsamen Empfehlung" nach der
Verordnung über die gemeinsame Fischereipolitik geht,
b) den Landesvolksvertretungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-
Vorpommern zuzuleiten, soweit es um Maßnahmen innerhalb der
12 Seemeilen-Zone geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot der Stellnetzfischerei in den ufernahen
Flachwasserbereichen der... më tutje