Alueella: Saksa
Terveys

Nein zur zwei Klassen Gesellschaft durch die Corona-Impfung

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
553 Tukeva 546 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Die Politik hatte in den letzten Monaten immer beteuert: keine Ausnahmen für Geimpfte. Aber jetzt, wo immer mehr Menschen geimpft sind, sollen sie bald doch wesentlich mehr dürfen als Nicht-Geimpfte.

Und obwohl mehrfach betont wurde, dass es nicht zu einer Impfpflicht durch die Hintertür kommen wird, sieht es in vielen Bereichen nun so aus.

Ab dem 23.08.21 heißt es dann Zutritt in Altenheimen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Friseure, Nagelstudios, Kosmetikstudios, Sonnenstudios, Massagestudios, Tattoostudios, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Clubs, Hotels, Konzerte, Sportveranstaltungen, Kinos, Theater, Oper, Fahrschulen, Flugreisen.....entweder Geimpft, Genesen oder Getestet/ wobei die Tests zudem kostenpflichtig werden und das eventuell nicht reichen wird. Dann heißt es entweder Geimpft oder Genesen.

Perustelut

Grundrechte sind keine Privilegien für Geimpfte, die man sich erst durch ein bestimmtes Handeln oder durch ein bestimmtes Verhalten verdienen kann oder verdienen muss. Grundrechte sind keine Belohnung und kein Bonus. Sie sind einfach da, jeder hat sie, jeder darf sie in Anspruch nehmen.

Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie dem Menschen als Mensch zustehen. Sie gelten unabhängig vom Alter, unabhängig vom Einkommen, unabhängig von Rang und Hautfarbe, unabhängig von Glauben und Weltanschauung und das scheint momentan immer mehr in Vergessenheit zu geraten.

Quellen: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/corona-situation-der-impfverweigerer-100.html

https://www.rtl.de/cms/corona-nachweispflicht-hier-muessen-sie-ab-dem-23-august-ihren-corona-nachweis-vorzeigen-4813509.html

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Väittely

Da inzwischen bekannt ist, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken - in gleichem Maße wie Ungeimpfte - ist eine unterschiedliche Behandlung beider Gruppen ein klarer Fall von Diskriminierung und stellt einen Verstoß gegen die Freiheitsrechte der Menschen dar. Es handelt sich hier zudem um versuchte Nötigung, zumal der vorgebliche Zweck, die Ansteckung einzudämmen, durch die bislang zur Verfügung stehenden Impfungen nicht erfüllt wird.

Wir haben eine pandemische Lage – also einen Katastrophenfall. Die Lage hatte sich (leider nur kurz) gebessert. Nun explodieren nicht nur die Inzidenzen wieder, sondern auch die Belegung der Krankenhäuser mit Covid-Patienten zieht bereits nach. In dieser Lage muss man darauf bestehen, dass Menschen, die nicht geimpft sind, einen PCR-Test machen. Es kann kein Grundrecht sein, Mitbürger durch Anstecken zu töten oder die Wirtschaft in eine Lage zu bringen, in der ein weiterer Lock-Down unvermeidlich wird.

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